Krankengeld
Wenn Sie länger krank sind und deshalb nicht arbeiten können, sind wir für Sie da. Mit dem Krankengeld sichern wir Ihre finanzielle Basis – verlässlich, steuerfrei und unkompliziert.

Anspruch auf Krankengeld
In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen lang Ihr Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld übernimmt die Agentur für Arbeit diese Zahlung für denselben Zeitraum.
Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig, springt die ZF BKK ein – mit dem Krankengeld. Dies gilt auch für viele Mini-Jobber.
Voraussetzung: Sie sind gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld.
Ablauf der Krankmeldung
Seit 2023 erfolgt die Krankmeldung elektronisch (eAU): Ihre Arztpraxis übermittelt uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital. Sie müssen nichts weiter tun.
Falls Sie dennoch eine Papierbescheinigung erhalten, können Sie diese bequem über IhreOnline-Geschäftsstelleoder ZF BKK Service App hochladen.
Krankschreibung per Telefon oder Video-Sprechstunde
Unter bestimmten Bedingungen sind Krankschreibungen auch telefonisch oder per Video möglich:
Telefonische Krankschreibung
- Nur für bekannte Patientinnen und Patiente
- Gilt für maximal 5 Kalendertage
- Keine schweren Symptome
- Praxis darf keine Videosprechstunde anbieten
Krankschreibung per Video-Sprechstunde
- Erstbescheinigung: maximal 7 Kalendertage
- Folgekrankschreibungen möglich, wenn Erstkontakt persönlich stattfand
- Patientin bzw. Patient muss der Praxis bekannt sein
- Ärztliche Einschätzung entscheidet über Eignung der Fernbehandlung
Nicht zulässig: Krankschreibung per Chat, Fragebogen oder Online-Formular ohne ärztliches Gespräch.
Gut zu wissen: Wir übernehmen die Kosten für ärztliche Video-Sprechstunden – vorausgesetzt, die Praxis besitzt eine Kassenzulassung.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt:
- 70 % Ihres Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens
- 90 % Ihres Nettoeinkommens.
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können das Krankengeld erhöhen.
Für 2025 gilt ein maximaler Tagesbetrag von 128,63 € – orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze.
Unser Service – wir begleiten Sie persönlich
Für die gesamte Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, beim Ausfüllen von Formularen – und auch, wenn andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung ins Spiel kommen (z. B. bei einem Reha-Antrag).
Ihre Erklärung zur Prüfung des Krankengeldanspruchs können Sie schnell und einfach in Ihrer Online-Geschäftsstelle abgeben.
Sozialversicherungsbeiträge während des Krankengeldbezugs
Während des Bezugs von Krankengeld bleiben Sie beitragsfrei in der Krankenversicherung versichert.
Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen weiterhin an – wir übernehmen den Arbeitgeberanteil.
Extra-Schutz dank Zusatzversicherung
Mit einer Krankengeld-Zusatzversicherung unseres Partners Barmenia Krankenversicherung a. G. können Sie Ihre Absicherung individuell erweitern.
Gut zu wissen
Die eAU wird direkt von der Arztpraxis an uns übermittelt. Sie müssen nichts weiter einreichen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir eine Papierbescheinigung.
Ja, sofern ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht und Sie gesetzlich mit Krankengeldanspruch versichert sind.
Grundsätzlich bis zu 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von 3 Jahren – abhängig vom Verlauf Ihrer Arbeitsunfähigkeit und ärztlichen Einschätzungen.
Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung. In einigen Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig – auch dabei helfen wir Ihnen weiter.
Ja, mit einer privaten Zusatzversicherung bei unserem Partner, der Barmenia Krankenversicherung a. G., können Sie Ihre finanzielle Sicherheit erhöhen.
Einfach und schnell über unsere Online-Geschäftsstelle – ganz ohne Papierkram.