Studierende
Das Studium ist eine Zeit voller Möglichkeiten – aber auch voller Fragen, gerade beim Thema Krankenversicherung. Die ZF BKK begleitet Sie verlässlich durch alle Semester. Ob bei Arztbesuchen, Impfungen oder finanziellen Fragen: Wir stehen an Ihrer Seite.

Ihre Vorteile bei der ZF BKK
- Gesundheitsbonus: Für jede Vorsorgemaßnahme oder gesunde Aktivität gibt es 10 € Bonus –ohne Limit.
- Digitale Arztsprechstunde: Mit TeleClinic erhalten Sie rund um die Uhr Zugang zu ärztlicher Beratung. Ob von zu Hause, unterwegs oder aus dem Ausland.
- Reiseimpfungen: Wir beteiligen uns mit bis zu 250 € jährlich an empfohlenen Impfungen fürs Ausland.
- Wahltarif Prämienzahlung: Erhalten Sie bis zu 350 € jährlich zurück, wenn Sie außer Vorsorgeuntersuchungen keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.
- Empfängnisverhütung: Kostenübernahme für Pille und Spirale bis zum 22. Geburtstag.
- HPV-Impfung: Vollständige Kostenübernahme – unabhängig vom Alter
- Alternative Arzneimittel: Bis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für Homöopathie und mehr
So können Sie sich während Ihres Studiums versichern
Familienversicherung
Bis zum Ende des 25. Lebensjahres können Sie beitragsfrei über Ihre Eltern familienversichert bleiben. Wenn Sie Wehrdienst oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet haben, wird die Familienversicherung um den Dienstzeitraum auch nach dem 25. Lebensjahr verlängert.
Krankenversicherung für Studierende
Solange Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, können Sie sich zu günstigen Beiträgen versichern – mit vollem Leistungsanspruch. Die Versicherung beginnt frühestens mit dem Tag der Einschreibung, spätestens zum Semesterbeginn. Wenn Sie Ihr Studium beenden, dann wird die studentische Krankenversicherung bis zum Ende des Semesters fortgeführt.
Beitragssatz
- Krankenversicherung: 116,45 Euro monatlich
- Pflegeversicherung: 30,78 Euro mit Kindern / 35,91 Euro ohne Kinder
Beitragszuschuss
Wenn Sie BAföG erhalten, können Sie einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Amt für Ausbildungsförderung bekommen.
Mitgliedsantrag für Studierende herunterladen
Freiwillige Krankenversicherung
Wenn Sie älter als 30 sind, können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der ZF BKK fortführen – als freiwillig Versicherte oder freiwillig Versicherter. Ihr Versicherungsstatus ändert sich, aber Sie bleiben weiterhin gut versorgt. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Antrag auf freiwillige Versicherung Beitragssätze freiwillige Versicherung
Häufige Fragen
Ja! Verlängerungsgründe für die Krankenversicherung für Studierende sind folgende:
- Erkrankung
- Behinderung
- Geburt eines Kindes
- Betreuung behinderter oder erkrankter Angehöriger
- Mitarbeiter im Gremium der Hochschule
- Nichtzulassung zum Studium
- Grundwehr- / Zivildienst
- Freiwilliges soziales Jahr
- Zweiter Bildungsweg
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste (z. B. Internationaler Jugendfreiwilligendienst)
Voraussetzung für die Verlängerung über die Semestergrenze ist, dass der Grund während des Studiums eingetreten ist. Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern. Kontakt aufnehmen
Für bestimmte Leistungen sieht der Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung vor – die sogenannte Zuzahlung. Sie betrifft alle Versicherten ab 18 Jahren. Niemand soll jedoch durch Zuzahlungen finanziell überfordert werden. Deshalb können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wie sich die Versicherung gestaltet, ist abhängig von der wöchentlichen Stundenzahl, der Höhe Ihres Einkommens und der Dauer der Beschäftigung. Möchten Sie umfassendere Infos, dann melden Sie sich bitte bei uns.
Minijob
Sie dürfen monatlich bis 556,00 € verdienen, die Stundenanzahl ist unerheblich.
Kurzfristige Beschäftigung
Sie bleiben als Student versichert, wenn Ihre Beschäftigung von vornherein auf höchstens 3 Monate (70 Arbeitstage) im Jahr befristet ist.
Werkstudenten
Sie bleiben als Student versichert, egal wie viel Sie verdienen, allerdings dürfen Sie wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.
Bitte beachten Sie, dass der Verdienst Auswirkungen auf die beitragsfreie Familienversicherung haben kann, sofern Ihr monatliches Arbeitsentgelt die Grenze von 535,00 € überschreitet. Lassen Sie sich im Vorfeld von uns beraten.
Weitere Sonderfälle
Waisenrente
Wenn Sie eine Waisenrente erhalten, sind Sie als Waisenrentner/in bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei versichert. Diese kann um längstens 12 Monate verlängert werden, wenn Sie einen Zivil-, Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet haben. Danach wird Ihre Versicherung in eine studentische Versicherung umgestellt.
Duales Studium
Als Student an einer Dualen Hochschule sind Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.