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Rentner

Der Ruhestand ist der Start in einen neuen Lebensabschnitt – und die perfekte Gelegenheit, Gesundheit und Lebensfreude in den Vordergrund zu stellen. Wir von der ZF BKK begleiten Sie dabei: mit einem starken Versicherungsschutz, klaren Informationen und vielen Angeboten, die Sie fit halten. Damit Sie Ihre Zeit als Rentnerin oder Rentner aktiv und unbeschwert genießen können.

Glücklicher Rentner im Urlaub
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Sicher versichert – auch im Ruhestand

Als Rentnerin oder Rentner sind Sie bei uns rundum gut abgesichert. Ob automatisch in der Krankenversicherung der Rentner oder über Ihren Ehepartner bzw. als freiwilliges Mitglied – wir zeigen Ihnen den besten Weg. Wichtig ist: Damit Sie in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen:

  • Ein bestehender Rentenanspruch
  • Ein gestellter Rentenantrag
  • Eine erfüllte Vorversicherungszeit

Sind diese Punkte erfüllt, steht Ihrem Versicherungsschutz bei uns nichts im Weg. Und das Beste: Sie profitieren weiterhin von all unseren Leistungen – außer dem Krankengeld. Ihr Vorteil: Gesundheitsschutz auf Top-Niveau zu günstigen Beiträgen. So bleibt Ihr Ruhestand sorgenfrei – von Anfang an.

Ihre Vorteile bei der ZF BKK

  • Vor Ort in unseren Geschäftsstellen oder digital: Wir sind für Sie da.
  • Gesundheitskurse/-reisen: Wir übernehmen 100 % der Kosten bis zu 200 € jährlich für zwei Gesundheitskurse oder eine zertifizierte Gesundheitsreise.
  • Reiseimpfungen: Wir beteiligen uns mit bis zu 250 € jährlich an empfohlenen Impfungen fürs Ausland.
  • Homöopathie: 100% Kostenübernahme für Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und für Beratung durch Apotheken
  • Osteopathie: Wir übernehmen 100 % der Kosten bis zu 240 € jährlich.
  • Wahltarif Prämienzahlung: Erhalten Sie bis zu 350 € jährlich zurück, wenn Sie außer Vorsorgeuntersuchungen keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Gesundheitsbonus: Für jede Vorsorgemaßnahme oder gesunde Aktivität gibt es 10 € Bonus –ohne Limit.

 Alle Leistungen entdecken

 

Mitglied werden – Schritt für Schritt

Antrag stellen
Füllen Sie einfach unseren Online-Mitgliedsantrag aus oder lassen Sie sich persönlich von uns beraten – telefonisch oder in einer Geschäftsstelle. Nach Eingang prüfen wir Ihren Antrag und erstellen Ihre Versicherungsbescheinigung.

Foto hochladen
Für Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen wir ein aktuelles Lichtbild. Nutzen Sie dazu bequem unsere digitale Fotokabine.

Arbeitgeber informieren
Teilen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb mit, dass Sie künftig bei der ZF BKK versichert sind. Um alles Weitere kümmern wir uns.

Gut zu wissen - Ihr Versicherungsschutz

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben, haben Sie ab dem Rentenantrag Anspruch auf eine Versicherung als Rentenantragsteller. In der Regel sind Sie zu diesem Zeitpunkt noch über eine Beschäftigung versichert. Die Versicherung bleibt bestehen, bis Ihr Arbeitgeber Sie abmeldet. Ab dem Folgetag werden Sie automatisch als Rentenantragssteller oder als Rentner versichert.

Die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner haben Sie erfüllt, wenn Sie fast vollständig während Ihrer Erwerbstätigkeit bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Zusätzlich zu den Versicherungszeiten werden seit dem 01.08.2017 auch Erziehungszeiten mit angerechnet. Hier werden pauschal für jedes leibliche Kind, Adoptivkind, Stiefkind und Pflegekind 3 Jahre angerechnet.

Nein. Die Rentenversicherung übermittelt uns automatisch nach Eingang Ihres Rentenantrags eine Meldung. Sobald Ihre Rente bewilligt wurde, erhalten Sie einen Fragebogen von uns. Bitte füllen Sie diesen aus und senden ihn zeitnah an uns zurück. Vielen Dank.

Als Rentner sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt haben und wegen der Höhe Ihrer Einnahmen keinen Anspruch auf eine Familienversicherung besteht. Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn Ihre Gesamteinnahmen unter 535,00 € liegen.

Beginn der Krankenversicherung als Rentner

Die Versicherung als Rentner beginnt mit Bewilligung Ihrer Rente, allerdings frühestens mit dem Tag Ihrer Rentenantragsstellung.

Familienversicherung als Rentner

Eine Familienversicherung als Rentner ist nur möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt haben und Ihre monatlichen Einnahmen unter 535,00 € liegen.

Gut zu wissen - Ihre Beiträge

Aus der Rente und den Versorgungsbezügen zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 18,00 % und für alle weiteren Einnahmen den ermäßigten Beitragssatz von 17,40 %. Die angegebenen Sätze sind inklusive des kassenindividuellen Beitragssatzes.

Als pflichtversicherter Rentner sind folgende Einkünfte beitragspflichtig:

  • die gesetzliche Rente
  • sogenannte Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten, Pensionen, Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung)
  • Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
  • ausländische gesetzliche Renten

Damit wir Ihre Beiträge richtig berechnen können, benötigen wir eine Einkommenserklärung.

Unterschreiten Ihre Einnahmen aus Versorgungsbezügen und nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit den Gesamtbetrag von 16,75 € gelten Ihre Einnahmen als geringfügig und es müssen keine Beiträge gezahlt werden. Wird dieser Betrag überschritten, gilt er als Freibetrag in der Krankenversicherung. Einkünfte über 5.512,50 € pro Monat werden nicht mehr berücksichtigt.

Freiwillig versicherte Rentner zahlen Beiträge aus dem gesamten Einkommen, das zum Lebensunterhalt verwendet wird. Hierzu zählen neben den oben genannten Einnahmen auch Gewinne aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Sind Sie als Rentner pflichtversichert, dann kommen keine weiteren Beiträge durch den 556,00 €-Job auf Sie zu. Sind Sie als Rentner freiwillig versichert, dann wird das Einkommen für die Beiträge der Pflegeversicherung berücksichtigt. Für die Krankenversicherung brauchen auch hier keine Beiträge entrichtet werden.

Sind Sie beschäftigt und bekommen gleichzeitig eine Rente, dann sind Sie in erster Linie über Ihre Beschäftigung versichert. Beiträge werden allerdings sowohl aus der Beschäftigung als auch aus der Rente erhoben. Ein Nachteil entsteht Ihnen hieraus nicht. Zahlen Sie monatlich insgesamt aus über 5.512,50 € Beiträge, erstatten wir Ihnen die zu viel gezahlten Beiträge zurück.

Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung aus Ihrer gesetzlichen Rente. Als pflichtversicherter Rentner wird dieser Betrag direkt einbehalten. Als freiwillig versicherter Rentner können Sie diesen Betrag als Zuschuss beantragen.

Zahlung der Beiträge

Sind Sie als Rentner pflichtversichert, dann werden die Beiträge aus der gesetzlichen Rente vom Rentenversicherungsträger direkt an uns gezahlt. Freiwillig versicherte Rentner zahlen ihre Beiträge in voller Höhe selbst an uns. Die Beiträge aus Versorgungsbezügen werden in den meisten Fällen direkt von der Zahlstelle an uns gezahlt. Nur in Einzelfällen müssen Sie die Beiträge an uns direkt überweisen (hierzu informieren wir Sie rechtzeitig).

Die Beiträge für ausländische Renten und nebenberuflich selbstständige Tätigkeiten zahlen Sie selbst an uns.