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Auszubildende

Mit dem Berufsstart beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Gut, wenn Ihre Krankenkasse jetzt genauso verlässlich ist wie Ihre Entscheidung für den richtigen Job. Die ZF BKK unterstützt Sie mit starken Leistungen, persönlicher Beratung und fairen Beiträgen. Damit Sie sich ganz auf Ihre Ausbildung konzentrieren können.

Gruppenporträt Karriere Auszubildende der Generation Z in einem Profilbild
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Ihre Vorteile bei der ZF BKK

  • Gesundheitsbonus: Für jede Vorsorgemaßnahme oder gesunde Aktivität gibt es 10 € Bonus –ohne Limit.
  • Digitale Arztsprechstunde: Mit TeleClinic erhalten Sie rund um die Uhr Zugang zu ärztlicher Beratung. Ob von zu Hause, unterwegs oder aus dem Ausland.
  • Reiseimpfungen: Wir beteiligen uns mit bis zu 250 € jährlich an empfohlenen Impfungen fürs Ausland.
  • Wahltarif Prämienzahlung: Erhalten Sie bis zu 350 € jährlich zurück, wenn Sie außer Vorsorgeuntersuchungen keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Empfängnisverhütung: Kostenübernahme für Pille und Spirale bis zum 22. Geburtstag.
  • HPV-Impfung: Vollständige Kostenübernahme – unabhängig vom Alter.
  • Alternative Arzneimittel: Bis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für Homöopathie und mehr.

Beitragssatz – das sollten Sie wissen

Die Höhe Ihrer Beiträge richtet sich nach Ihrer Ausbildungsvergütung und wird je zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen:

  • Krankenversicherung: 18,00 % (14,60 % allgemeiner Beitragssatz + 3,40 % kassenindividueller Zusatzbeitragssatz)
  • Pflegeversicherung: 3,60 %
    – ab 23 Jahren und ohne Kinder: 4,20 %
  • Gut zu wissen: Liegt Ihre Vergütung unter 325 € im Monat, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Beiträge vollständig.

Kriterien für die Versicherung

  • Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn Ihrer Ausbildung können Sie Ihre Krankenkasse frei wählen. Wenn Sie keine Wahl treffen, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei Ihrer bisherigen Kasse.
  • Bei schulischer Ausbildung ohne Vergütung bleiben Sie bis zum 25. Lebensjahr familienversichert.

Mitglied werden – Schritt für Schritt

Antrag stellen
Füllen Sie einfach unseren Online-Mitgliedsantrag aus oder lassen Sie sich persönlich von uns beraten – telefonisch oder in einer Geschäftsstelle. Nach Eingang prüfen wir Ihren Antrag und erstellen Ihre Versicherungsbescheinigung. 

Foto hochladen
Für Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen wir ein aktuelles Lichtbild. Nutzen Sie dazu bequem unsere digitale Fotokabine.

Arbeitgeber informieren
Teilen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb mit, dass Sie künftig bei der ZF BKK versichert sind. Um alles weitere kümmern wir uns.

Häufige Fragen

Für bestimmte Leistungen sieht der Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung vor – die sogenannte Zuzahlung. Sie betrifft alle Versicherten ab 18 Jahren. Niemand soll jedoch durch Zuzahlungen finanziell überfordert werden. Deshalb können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Durch einen Statuswechsel (beispielsweise von der Familienversicherung in die Ausbildung) erhalten Sie keine neue Versichertenkarte. Sie nutzen Ihre aktuelle Karte weiter.

Ob Praktikum, Freiwilligendienst oder ein soziales Jahr – der Übergang zwischen Schule und Beruf bringt viele individuelle Situationen mit sich. Wir zeigen Ihnen, wie es mit Ihrer Krankenversicherung in diesen Phasen weitergeht:

  • Berufsvorbereitendes Praktikum
    Wenn Sie kein Entgelt erhalten, bleiben Sie über Ihre Eltern familienversichert. Bei vergüteten Praktika sind Sie selbst krankenversichert – wie Auszubildende.
  • Freiwilliger Wehrdienst
    Während Ihres freiwilligen Wehrdienstes besteht die Familienversicherung grundsätzlich weiter. Die medizinische Versorgung übernimmt in dieser Zeit die Bundeswehr.
  • Bundesfreiwilligendienst
    Wenn Sie sich für den Bundesfreiwilligendienst entscheiden, gelten Sie versicherungsrechtlich wie eine Auszubildende oder ein Auszubildender. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung übernimmt Ihre Einsatzstelle.
  • Freiwilliges soziales Jahr im Ausland
    Bei einem sozialen Jahr im Ausland können Sie – abhängig vom Einkommen – weiterhin familienversichert bleiben. Bitte setzen Sie sich vor Abreise mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Absicherung im Ausland gemeinsam klären können.
  • Jugendfreiwilligendienst (FSJ)
    Erhalten Sie während Ihres FSJ ein Taschengeld oder Sachleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft, besteht Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen. Diese Beiträge übernimmt Ihre Einsatzstelle.
    Bei einem vollständig unbezahlten Einsatz kann weiterhin Familienversicherung über ein Elternteil oder den Ehepartner bestehen – maximal bis zum 25. Lebensjahr.