Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist das ehrenamtliche Aufsichtsgremium, das die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber vertritt. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Festlegung der strategischen Ausrichtung der Kasse, die Beschlussfassung über die Satzung und den Haushaltsplan sowie die Wahl und Überwachung des hauptamtlichen Vorstands. Er sichert die demokratische Mitbestimmung und stellt die wirtschaftliche und bedarfsgerechte Leistungserbringung im Sinne der Beitragszahlenden sicher. Der Verwaltungsrat ist somit eine zentrale Säule der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem.
Zusammensetzung
Der Verwaltungsrat ist gleichberechtigt (paritätisch) aus insgesamt 24 Mitgliedern von Arbeitgebervertretern und Versichertenvertretern besetzt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden. Der Vorsitz wechselt turnusmäßig jährlich zwischen der Arbeitgeber- und der Versichertenseite.
Aktuell führt Herr Martin Röll (Arbeitgebervertreter) den Vorsitz.
Arbeitgebervertreter:
- ZF Friedrichshafen AG: Sylke Becker, Bettina Geißler, Bianca Hoffmann, Thomas Müller, Martin Röll, Jürgen Rother, Sonja Schomburg
- Schuler Group GmbH: Christoph Münch
- ZOLLERN GmbH & Co. KG: Hans-Peter Wolf
Versichertenvertreter:
Bernhard Atzesberger, Stefanie Burger, Susanne Dittrich, Dietmar Doblhofer, Heike Hägele, Heiko Höfer, Thomas Klopp, Manuela Krause, Holger Krenz, Andreas Reimer, Martin Rott, Gordana Sabo, Manuela Stauber, Alfons Venturio, Uwe Zippel
Aufgaben
- Beschluss der Satzung und Wahrnehmung weiterer autonomer Rechte
- Kontrolle und Begleitung der Arbeit des Vorstands
- Beschlussfassung zu strategisch wichtigen Grundsatzfragen
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Vertretung der Interessen der Krankenkasse und dessen Mitglieder
- Entscheidung über grundlegende Strukturveränderungen wie Fusionen oder Auflösung