Familienversicherung
Als Versicherte oder Versicherter der ZF BKK können Sie Ihre Familienangehörigen in der Regel kostenfrei mitversichern. Das bedeutet: Ein Beitrag, viele Vorteile – für Sie und Ihre Liebsten, solange keine eigene vorrangige Versicherung besteht.


Deutschlands ausgezeichnete Familienversicherung
Im Leistungstest von krankenkasseninfo.de erreicht die ZF BKK die Note 1,1 „Sehr gut“.
Überzeugen Sie sich selbst von unseren starken Familienleistungen.
Wer ist in der Familienversicherung mitversichert?
Die Familienversicherung umfasst:
- Ehe- und Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
- Eigene und adoptierte Kinder
- Stief- und Enkelkinder, wenn Sie für deren Unterhalt überwiegend aufkommen oder sie mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben
- Pflegekinder (sofern keine berufliche Pflege erfolgt)
Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung
Für Ehe- und Lebenspartner
Ihr Partner kann familienversichert sein, wenn:
- keine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt
- keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht
- das regelmäßige Gesamteinkommen 2026 unter 565,00 € liegt oder
- bei geringfügiger Beschäftigung nicht mehr als 603,00 € monatlich verdient wird
Für Kinder
Kinder sind beitragsfrei mitversichert:
- bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befinden
Zeiten von Freiwilligendiensten, Wehr- oder Zivildienst können die Mitversicherung verlängern.
Bei Kindern mit Behinderung besteht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt – sofern die Behinderung vorlag, als ein Anspruch auf Familienversicherung noch bestand.

Antrag auf Familienversicherung
- Einfach online in Ihrer Online-Geschäftsstelle
- Oder klassisch per Papierantrag
Einkommensgrenzen beachten
Für mitversicherte Angehörige gilt:
- Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder einer Rente:
maximal 565,00 € monatlich - Bei Minijobs:
bis zu 603,00 € monatlich
Wird diese Grenze überschritten, endet die beitragsfreie Familienversicherung. Bitte informieren Sie uns über jede Einkommensänderung zeitnah – das hilft, Unterbrechungen zu vermeiden.
Besondere Regelungen
Wenn ein Elternteil privat versichert ist oder es sich um ein Stief- bzw. Enkelkind handelt, prüfen wir die Anspruchsvoraussetzungen individuell. Eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder ist z. B. nur möglich, wenn:
- das Einkommen des privatversicherten Partners 2026
nicht über 6.450,00 € monatlich liegt oder - das eigene Einkommen höher ist als das des privatversicherten Elternteils
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Mit Entgelt: Sie sind pflichtversichert – der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge.
- Ohne Entgelt: Die Familienversicherung bleibt bestehen, solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Familienversicherung endet? Kein Problem.
Endet die Mitversicherung – zum Beispiel durch Aufnahme einer Beschäftigung – kann sich der Angehörige direkt selbst bei der ZF BKK versichern. Weitere Infos dazu finden Sie unter „Mitglied werden“.
Jährliche Prüfung – bitte helfen Sie mit
Als gesetzliche Krankenkasse sind wir verpflichtet, die Familienversicherung einmal im Jahr zu überprüfen. Wenn es soweit ist, erhalten Sie von uns einen Brief mit einem persönlichem Vorgangskennwort. Sie haben auch die Möglichkeit, ohne das Kennwort, nur mit Ihren Zugangsdaten für die Online-Geschäftsstelle auf den Fragebogen zuzugreifen.
Bitte füllen Sie den Online-Fragebogen innerhalb von 10 Tagen aus – auch, wenn sich nichts geändert hat. So bleiben Ihre Daten aktuell – und der Schutz Ihrer Familie lückenlos.

Noch mehr Infos für Familien
Sie suchen allgemeine Informationen rund um Familienleistungen, Elterngeld oder Kindergeld? Dann empfehlen wir Ihnen die Webseite des Bundesministeriums für Familie:
Häufig gestellte Fragen
Mit der Familienversicherung können Sie bestimmte Angehörige ganz einfach über Ihre gesetzliche Krankenversicherung mitversichern – ohne zusätzlichen Beitrag. Dazu gehören zum Beispiel Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder. Auch Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptivkinder können unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden.
Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Familienversicherung möglich ist.
Grundsätzlich können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder familienversichert werden.
Wichtig ist unter anderem, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, nicht vorrangig anderweitig versichert ist, nicht hauptberuflich selbstständig arbeitet und die geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet. Bei Kindern spielen zusätzlich das Alter und die persönliche Situation eine Rolle. Da jeder Fall etwas anders sein kann, prüfen wir gerne individuell, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind.
Ja. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Familienversicherung beitragsfrei. Für familienversicherte Angehörige fallen also keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Im Jahr 2026 darf das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen grundsätzlich 565 Euro nicht überschreiten. Bei einer geringfügigen Beschäftigung, also einem Minijob, liegt die Grenze bei 603 Euro monatlich. Wenn mehrere Einkünfte vorhanden sind oder sich Ihr Einkommen verändert, kann die Beurteilung etwas komplexer sein. Informieren Sie uns deshalb gerne über Änderungen. Wir prüfen für Sie, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen kann.
Zum Gesamteinkommen können verschiedene Einkünfte gehören, zum Beispiel:
- Arbeitsentgelt
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Renten
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Abfindungen
Entscheidend ist immer Ihre persönliche Einkommenssituation.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Einnahmen bei Ihnen berücksichtigt werden, helfen wir Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall individuell.
Ein Minijob bedeutet nicht automatisch, dass die Familienversicherung endet. Im Jahr 2026 darf das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen bei einem Minijob grundsätzlich bis zu 603 Euro betragen. Bei anderen Einkünften gilt grundsätzlich die allgemeine Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich.
Kinder können grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag familienversichert sein. Wenn sie nicht erwerbstätig sind, ist die Familienversicherung in der Regel bis zum 23. Geburtstag möglich. Befinden sich Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium, kann die Familienversicherung grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag bestehen. Für Kinder mit einer Behinderung gelten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Regelungen.
Gerne prüfen wir für Sie, wie lange die Familienversicherung für Ihr Kind möglich ist.
Studierende können in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über ihre Eltern familienversichert bleiben – sofern auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bestimmte Freiwilligendienste oder Wehrdienstzeiten können die Dauer der Familienversicherung verlängern. Wenn die Familienversicherung endet, kommt häufig die studentische Krankenversicherung infrage.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können familienversichert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei spielen zum Beispiel die Höhe des Einkommens, eine mögliche eigene Versicherung und eine selbstständige Tätigkeit eine Rolle.
Ob die Familienversicherung in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir gerne individuell für Sie.
Die Familienversicherung kann zum Beispiel enden, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner eine eigene versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, hauptberuflich selbstständig wird oder die geltende Einkommensgrenze regelmäßig überschreitet. Auch andere Veränderungen können Auswirkungen auf die Familienversicherung haben.
Teilen Sie uns Änderungen am besten frühzeitig mit. Wir prüfen dann gemeinsam mit Ihnen, wie es mit dem Versicherungsschutz weitergeht.
Ja, eine Familienversicherung des Kindes kann auch dann möglich sein. Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist, gelten jedoch besondere Voraussetzungen. Dabei kommt es unter anderem auf die Höhe und das Verhältnis der Einkommen der Eltern an.
Solche Fälle lassen sich deshalb nicht immer pauschal beantworten. Wir prüfen gerne individuell für Sie, ob Ihr Kind beitragsfrei familienversichert werden kann.
Die Familienversicherung können Sie bequem über unsere Online-Geschäftsstelle beantragen. Alternativ können Sie auch unseren Papierantrag nutzen. Im Antrag benötigen wir einige Angaben zu Ihren Angehörigen, zum Beispiel zur bisherigen Versicherung, zum Familienverhältnis und gegebenenfalls zum Einkommen.
Sollten beim Ausfüllen Fragen entstehen, sind wir natürlich gerne für Sie da. Nutzen Sie auch dafür gerne unsere Online-Beratung.
Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Je nach Fall können zum Beispiel folgende Nachweise erforderlich sein:
- Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunden
- Schul- oder Studienbescheinigungen
- Nachweise über bestimmte Dienstzeiten
- Einkommensteuerbescheide
- Einkommensnachweise des Ehe- oder Lebenspartners
Wir informieren im Einzelfall darüber, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind. Deshalb fragen wir bei unseren Versicherten regelmäßig die aktuellen Angaben zur Familienversicherung ab. Auch wenn sich bei Ihnen nichts verändert hat, benötigen wir Ihre Rückmeldung.
Falls Sie beim Ausfüllen des Fragebogens Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie auch dafür gerne unsere Online-Beratung.
Die Familienversicherung endet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird, eine eigene versicherungspflichtige Beschäftigung beginnt, eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufgenommen oder eine Altersgrenze erreicht wird.
Wichtig: Das bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Krankenversicherungsschutz endet.
Ja, das kann möglich sein. Wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung später wieder erfüllt sind und keine vorrangige eigene Versicherung besteht, können Sie grundsätzlich wieder familienversichert werden. Ob und ab welchem Zeitpunkt das möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Melden Sie sich einfach bei uns. Wir prüfen gerne für Sie, ob ein Wechsel zurück in die Familienversicherung möglich ist.