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Familienversicherung

Als Versicherte oder Versicherter der ZF BKK können Sie Ihre Familienangehörigen in der Regel kostenfrei mitversichern. Das bedeutet: Ein Beitrag, viele Vorteile – für Sie und Ihre Liebsten, solange keine eigene vorrangige Versicherung besteht.

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Wer ist mitversichert?

Die Familienversicherung umfasst:

  • Ehe- und Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • Eigene und adoptierte Kinder
  • Stief- und Enkelkinder, wenn Sie für deren Unterhalt überwiegend aufkommen oder sie mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben
  • Pflegekinder (sofern keine berufliche Pflege erfolgt)

Voraussetzungen für die kostenfreie Mitversicherung

Für Ehe- und Lebenspartner

Ihr Partner kann familienversichert sein, wenn:

  • keine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt
  • keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht
  • das regelmäßige Gesamteinkommen 2025 unter 535,00 € liegt oder
  • bei geringfügiger Beschäftigung nicht mehr als 556,00 € monatlich verdient wird

Für Kinder

Kinder sind beitragsfrei mitversichert:

  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befinden

Zeiten von Freiwilligendiensten, Wehr- oder Zivildienst können die Mitversicherung verlängern.

Bei Kindern mit Behinderung besteht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt – sofern die Behinderung vorlag, als ein Anspruch auf Familienversicherung noch bestand.

Antrag auf Familienversicherung

Einkommensgrenzen beachten

Für mitversicherte Angehörige gilt:

  • Bei Einkommen aus Kapital oder selbstständiger Tätigkeit:
    maximal 535,00 € monatlich (2025)
  • Bei Minijobs:
    bis zu 556,00 € monatlich

Wird diese Grenze überschritten, endet die beitragsfreie Familienversicherung. Bitte informieren Sie uns über jede Einkommensänderung zeitnah – das hilft, Unterbrechungen zu vermeiden.

Besondere Regelungen

Wenn ein Elternteil privat versichert ist oder es sich um ein Stief- bzw. Enkelkind handelt, prüfen wir die Anspruchsvoraussetzungen individuell. Eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder ist z. B. nur möglich, wenn:

  • das Einkommen des privatversicherten Partners 2025 nicht über 6.150,00 € monatlich liegt oder
  • das eigene Einkommen höher ist als das des privatversicherten Elternteils

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

  • Mit Entgelt: Sie sind pflichtversichert – der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge.
  • Ohne Entgelt: Die Familienversicherung bleibt bestehen, solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Familienversicherung endet? Kein Problem.

Endet die Mitversicherung – zum Beispiel durch Aufnahme einer Beschäftigung – kann sich der Angehörige direkt selbst bei der ZF BKK versichern. Weitere Infos dazu finden Sie unter „Mitglied werden“.

Jährliche Prüfung – bitte helfen Sie mit

Als gesetzliche Krankenkasse sind wir verpflichtet, die Familienversicherung einmal im Jahr zu überprüfen. Wenn es soweit ist, erhalten Sie von uns einen Brief mit persönlichem Zugangscode.

Bitte füllen Sie den Online-Fragebogen innerhalb von 10 Tagen aus – auch, wenn sich nichts geändert hat. So bleiben Ihre Daten aktuell – und der Schutz Ihrer Familie lückenlos.

Noch mehr Infos für Familien

Sie suchen allgemeine Informationen rund um Familienleistungen, Elterngeld oder Kindergeld? Dann empfehlen wir Ihnen die Webseite des Bundesministeriums für Familie:

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