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Angestellte

Ein aktives Leben bringt Bewegung – beruflich wie privat. Gut, wenn die Gesundheitsversorgung dabei Schritt hält. Mit der ZF BKK sind Sie rundum abgesichert: mit Leistungen, die mitdenken, Services, die entlasten, und Beratung, die ankommt.

Angestellte bei einem Meeting in einem Büro
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Ihre Vorteile bei der ZF BKK

  • Vor Ort in unseren Geschäftsstellen oder digital: Wir sind für Sie da.
  • Gesundheitskurse/-reisen: Wir übernehmen 100 % der Kosten bis zu 200 € jährlich für zwei Gesundheitskurse oder eine zertifizierte Gesundheitsreise.
  • Reiseimpfungen: Wir beteiligen uns mit bis zu 250 € jährlich an empfohlenen Impfungen fürs Ausland.
  • Homöopathie: 100% Kostenübernahme für Behandlung durch qualifizierte Kassenärzte und für Beratung durch Apotheken
  • Osteopathie: Wir übernehmen 100 % der Kosten bis zu 240 € jährlich.
  • Wahltarif Prämienzahlung: Erhalten Sie bis zu 350 € jährlich zurück, wenn Sie außer Vorsorgeuntersuchungen keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Gesundheitsbonus: Für jede Vorsorgemaßnahme oder gesunde Aktivität gibt es 10 € Bonus –ohne Limit.

Alle Leistungen entdecken

Beitragssatz – das sollten Sie wissen

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlen Sie Beiträge zur Krankenversicherung aus Ihrem Bruttoarbeitsentgelt. Die Beiträge werden zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getragen.

Sind Sie freiwillig versichert – etwa, weil Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt – ist nur das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

Eine Übersicht über aktuelle Beitragssätze und Bemessungsgrenzen finden Sie hier: Beitragssätze & Bemessungsgrenzen | Beiträge für Arbeitnehmer 

Mitglied werden – Schritt für Schritt

Antrag stellen
Füllen Sie einfach unseren Online-Mitgliedsantrag aus oder lassen Sie sich persönlich von uns beraten – telefonisch oder in einer Geschäftsstelle. Nach Eingang prüfen wir Ihren Antrag und erstellen Ihre Versicherungsbescheinigung. 

Foto hochladen
Für Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen wir ein aktuelles Lichtbild. Nutzen Sie dazu bequem unsere digitale Fotokabine.

Arbeitgeber informieren
Teilen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb mit, dass Sie künftig bei der ZF BKK versichert sind. Um alles weitere kümmern wir uns.

Häufige Fragen

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie sich – je nach Einkommen – zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (KV) entscheiden. Die ZF BKK bietet Ihnen auch im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft ein umfassendes Leistungs- und Serviceangebot.

Ein Vergleich hilft bei der Entscheidung: Welche Lösung bietet langfristige Sicherheit, faire Beiträge und verlässlichen Service? Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

 

Ausgewählte Leistungen im Vergleichgesetzliche KVprivate KV
Werden die Beiträge einkommensabhängig berechnet, ist also bei geringerem Einkommen auch ein geringerer Beitrag zu zahlen? (Beiträge werden in der gesetzlichen KV maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet)janein
Kann bei Versicherungsbeginn ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangt werden?neinja
Sind Familienangehörige ohne zusätzlichen Beitrag familienversichert? (Ehegatten bzw. Lebenspartner bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Kinder, die im Inland leben, nicht selbst versichert oder versicherungsfrei sind und nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind.)janein
Ist während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld der volle Krankenversicherungsbeitrag weiterzuzahlen? (Krankengeld: ob Krankengeld im Versicherungsschutz eingeschlossen ist, richtet sich nach unserer aktuellen Satzung. Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld: freiwillig Versicherte nur dann, wenn eine Familienversicherung möglich wäre.)neinja
Ist von älteren Menschen bei Versicherungsbeginn ein höherer Beitrag zu zahlen?neinja
Sind generell Wartezeiten für Leistungsansprüche vorgesehen?neinja
Ist die Mitbestimmung der Versicherten über Beiträge, Leistungen und Geschäftsführung in jedem Fall gegeben?janein
Wird ein Mutterschaftsgeld gezahlt?janein
Wird Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes gezahlt?janein
Kann im Streitfall der kostengünstige Klageweg über das Sozialgericht genommen werden?janein

 

Sie brauchen mehr Informationen für Ihre Entscheidung über Ihren zukünftigen Versicherungsschutz? Dann fordern Sie unsere Broschüre „Privat versichert? Besser BKK!" an.

Broschüre bestellen

Wenn Sie eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Eine vorherige Familien- oder private Versicherung endet automatisch. Die ZF BKK stellt Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus, die Ihrem Arbeitgeber spätestens zwei Wochen nach Beschäftigungsbeginn vorliegen muss.

Ein Wechsel zurück ist nur möglich, wenn Sie versicherungspflichtig werden. Das ist der Fall bei einem Bruttoeinkommen zwischen 556,00 € und 6.150,00 € monatlich. Personen über 55 Jahre oder mit Befreiung von der Versicherungspflicht sind ausgeschlossen.

Wenn Sie regelmäßig zwischen 556,01 € und 2.000,00 € monatlich verdienen, gilt Ihr Arbeitsverhältnis als Midijob. Sie zahlen reduzierte Beiträge, sind aber vollständig sozialversichert.

Minijobs (bis 556,00 €) und kurzfristige Tätigkeiten (bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage jährlich) sind versicherungsfrei. Eine Krankenversicherung muss über eine andere Absicherung – z. B. Familienversicherung oder freiwillige Versicherung – erfolgen.

Wenn Ihr regelmäßiges Jahreseinkommen über 73.800,00 € liegt, endet die Versicherungspflicht. Sie können sich dann freiwillig bei der ZF BKK versichern. In bestimmten Fällen gilt eine abweichende Grenze von 66.150,00 €.

Versicherungspflichtig Beschäftigte bleiben während der Elternzeit beitragsfrei versichert – mit vollem Leistungsanspruch. Freiwillig Versicherte sind nur dann beitragsfrei abgesichert, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist.

Bei unbezahltem Urlaub unter einem Monat bleibt die Versicherung bestehen. Dauert er länger, endet die Pflichtversicherung. Je nach Familiensituation kann eine Familien- oder freiwillige Versicherung notwendig werden.