GesundPlus
Mit GesundPlus fördern wir Ihre Gesundheit gezielt dort, wo Sie selbst aktiv werden: Wir erstatten Ihnen jährlich bis zu 100 € für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen – von Zahnbehandlungen bis hin zu alternativen Heilmethoden.

Zahnbehandlungen
- Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
- Fissurenversiegelung (für Versicherte unter 18 Jahren)
- Erweiterte kieferorthopädische Leistungen (z. B. Glattflächenversiegelung, Retainer)
Hilfsmittel
- Antiallergie-Zwischenbezüge
- Sportbrillen oder sportartspezifische Kontaktlinsen (je nach medizinischer Voraussetzung – Details siehe FAQ)
- Hilfsmittel zur Lichttherapie
Sportmedizinische Leistungen
Untersuchungen und Beratung durch zugelassene Vertragsarztpraxen nach ärztlicher Bescheinigung
Vorsorge-Untersuchungen
- Hautkrebsscreening inkl. Auflichtmikroskopie (jährlich)
- Glaukom-Vorsorge bei vorliegenden Risikofaktoren
- Optische Kohärenztomographie (OCT) bei medizinischer Notwendigkeit
- Brusttastuntersuchung durch qualifizierte blinde und sehbehinderte Tastuntersucherinnen (MTU) bei ärztlich bestätigtem Risiko
- Ultraschalluntersuchung der Brust bei vorliegenden Risikofaktoren
- Gesundheitsuntersuchung vor dem 35. Lebensjahr
- Knochendichtemessung bei Osteoporoseverdacht (ab 55 Jahren)
- Darmkrebs-Früherkennung (30–70 Jahre, bei familiärem kolorektalen Karzinom Risiko – Details siehe FAQ)
- Antikörpertest (Titer-Bestimmung)
Alternative Heilmethoden
- Shiatsu-Massagen
- Weitere Massagen wie Fußreflexzonen-, Akupunktur- oder Ganzkörpermassagen, durchgeführt von zugelassenen ärztlichen oder physiotherapeutischen Fachkräften
So funktioniert die Erstattung
Reichen Sie Ihre spezifizierten Rechnungen zusammen mit eventuellen ärztlichen Verordnungen ein. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Geschäftsstelle, die ZF BKK Service App oder reichen Sie Ihre Unterlagen per Post bei uns ein. Wir prüfen diese und erstatten Ihnen bis zu 100 € pro Kalenderjahr.
Gut zu wissen
Die Erstattung ist möglich, wenn bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen oder wenn die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung vermieden werden kann.
Für Versicherte unter 18 Jahren: Die Verordnung muss von einem Augenarzt oder einer Augenärztin erfolgen. Die Brille oder Kontaktlinsen müssen bei einem Optiker oder über einen zugelassenen Versandhandel bezogen werden.
Für Versicherte ab 18 Jahren: Voraussetzung ist eine schwerwiegende Sehbeeinträchtigung oder eine entsprechende Verordnung bei starker Fehlsichtigkeit (mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie, mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus).
Eine familiäre oder medizinische Vorbelastung muss durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden. Die Brusttastuntersuchung selbst muss zudem durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder durch einen entsprechend berechtigten Leistungserbringer veranlasst werden.
- Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Knochendichtemessung einmal jährlich möglich – bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung. Eine Wiederholung ist frühestens nach zwei Jahren möglich.
Entweder eine Koloskopie alle 10 Jahre oder ein immunologischer Stuhltest alle 2 Jahre.