Hilfsmittel
Bei einer Erkrankung, bei einer Behinderung oder im Alter können Hilfsmittel eine große Erleichterung im Alltag sein. Sie helfen dabei, körperliche Beeinträchtigungen auszugleichen, Mobilität und Selbstständigkeit zu erhalten und den Heilungsprozess zu unterstützen. Wir stehen Ihnen dabei zuverlässig zur Seite.

Ihre Vorteile
- Kostenübernahme für medizinisch notwendige Hilfsmittel in Höhe unserer Vertragspreise.
- Hochwertige Versorgung über geprüfte Vertragspartner
- Direkte Kostenabrechnung der Leistungserbringer mit uns
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Seh- und Hörhilfen
- Prothesen
- orthopädische Schuhe
- Rollstühle
- Inkontinenz- und Stoma-Artikel
So erhalten Sie die Leistung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für das benötigte Hilfsmittel aus.
Ein von Ihnen gewählter zugelassener Vertragspartner (z. B. Apotheke, Sanitätshaus, Optiker oder Akustiker) reicht die Verordnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei uns ein.
Wir prüfen Ihren Antrag sorgfältig.
Nach unserer Bewilligung erhalten Sie Ihr verordnetes Hilfsmittel.
Ihre Vorteile durch unsere zugelassenen Vertragspartner
Wir haben mit ausgewählten Vertragspartnern Vereinbarungen geschlossen, die Ihnen eine hochwertige Versorgung sichern. Dadurch profitieren Sie von geprüfter Qualität, einem umfassenden Service und einer unkomplizierten Abwicklung – ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Wir beraten Sie gern persönlich zur Auswahl und Versorgung mit Hilfsmitteln – sprechen Sie uns an!
Gut zu wissen
Für Hilfsmittel gilt eine gesetzliche Zuzahlung. Diese liegt bei:
10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Hilfsmittel
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel z.B. Inkontinenzartikel ist eine Zuzahlung von 10% des Preises bis maximal 10 € zu leisten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, dann entfällt diese.
Für die Pflegehilfsmittel z.B. Hausnotruf ist eine Zuzahlung von 10% des Preises bis maximal 25 € zu leisten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, dann entfällt diese.
Sollten Sie ein Hilfsmittel auswählen, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben Sie die Mehrkosten und dadurch bedingte Folgekosten selbst zu tragen.
Bei bestimmten Hilfsmitteln z.B. orthopädischen Schuhen ist ein Eigenanteil zu leisten. Dieser Eigenanteil ist unabhängig von einer Zuzahlungsbefreiung zu leist