Mutterschaftsgeld – sicher durch eine besondere Zeit
Rund um die Geburt eines Kindes ist finanzielle Sicherheit besonders wichtig. Damit Sie sich ganz auf Ihre Gesundheit und Ihr Kind konzentrieren können, sichern wir Sie mit dem Mutterschaftsgeld zuverlässig ab – individuell, gesetzlich geregelt und ohne Umwege.

Wer erhält Mutterschaftsgeld?
Wenn Sie bei Beginn der Mutterschutzfrist – also 6 Wochen vor der Entbindung – berufstätig sind, zahlen wir Ihnen Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 € pro Kalendertag. Liegt Ihr Nettoarbeitsentgelt darüber, übernimmt Ihr Arbeitgeber den Differenzbetrag als Zuschuss.
Auch wenn Sie nicht im klassischen Angestelltenverhältnis stehen, können Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben:
- Arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
- Frauen mit Krankengeldanspruch, z. B. Selbstständige oder freiwillig Versicherte, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
- Geringfügig Beschäftigte, die familienversichert sind, können Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen – bis zu 210 € (Überblick - www.bundesamtsozialesicherung.de ).

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
- 6 Wochen vor der Geburt
- 8 Wochen nach der Geburt
- 12 Wochen nach der Geburt bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder bei Kindern mit Behinderung
- Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich der Anspruch um die verkürzte Zeit vor der Geburt.
Insgesamt steht Ihnen immer ein Mutterschaftsgeld-Zeitraum von mindestens 14 Wochen zu.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleiben Sie sozial abgesichert. Die Zeit gilt als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung – die Beiträge übernehmen wir für Sie aus dem gezahlten Mutterschaftsgeld.
Was benötigen wir von Ihnen?
Vor der Geburt
Lassen Sie sich von Ihrer Arztpraxis oder Hebamme eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin ausstellen. Ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben und reichen Sie das Dokument bei uns ein.
Wir kümmern uns
Nach Eingang Ihrer Unterlagen stimmen wir uns direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab und berechnen die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Die Überweisung erfolgt schnellstmöglich auf Ihr Konto.
Nach der Geburt
Reichen Sie bitte die Geburtsbescheinigung Ihres Kindes im Original bei uns ein. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten genügt eine kostenlose ärztliche Bescheinigung – diese ergänzt den Anspruch auf die verlängerte Zahlungsdauer.
Für Elterngeld-Anträge
Ihren Nachweis über das gezahlte Mutterschaftsgeld senden wir Ihnen automatisch zu – Sie benötigen ihn für den Antrag auf Elterngeld.
Einfach digital beantragen
Nutzen Sie unsere Online-Geschäftsstelle, um Ihr Mutterschaftsgeld schnell, sicher und bequem zu beantragen – rund um die Uhr.