Schwangerschaftsabbruch
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein sehr persönliches Thema – die Beweggründe dafür sind vielfältig. Als Ihre Krankenkasse begleiten wir Sie mit Fachlichkeit, Respekt und Verständnis. In bestimmten Fällen übernehmen wir die Kosten für den Eingriff.

Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein medizinischer Eingriff, bei dem die Schwangerschaft vorzeitig beendet wird. Dabei wird rechtlich unterschieden zwischen:
- Nicht rechtswidrigem Abbruch
Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation (z. B. nach einer Sexualstraftat) ist der Eingriff gesetzlich erlaubt.
Gut zu wissen: Die ZF BKK übernimmt in diesem Fall die vollen Kosten. - Straffreiem, aber rechtswidrigem Abbruch
Liegt keine Indikation vor, ist der Abbruch zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei, die Kosten sind jedoch grundsätzlich selbst zu tragen.
In besonderen finanziellen Notlagen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Kosten vom Bundesland übernommen werden können.
Beratung – Voraussetzung für jeden Schwangerschaftsabbruch
Vor einem Schwangerschaftsabbruch ist eine kostenfreie Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Diese erfolgt in anerkannten Schwangerenkonfliktberatungsstellen – wohnortnah und vertraulich.
Mehr zur Beratungsstellensuche finden Sie hier:
Beratungsstellensuche auf familienplanung.de