Skip to the content

Zuzahlungen

Für bestimmte Leistungen sieht der Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung vor – die sogenannte Zuzahlung. Sie betrifft alle Versicherten ab 18 Jahren. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, geben wir Ihnen hier einen schnellen und transparenten Überblick.

Junge Frau arbeitet mit Tablet.
Big Arrow Pink

Wofür fallen Zuzahlungen an – und in welcher Höhe?

LeistungenZuzahlung
Arznei- und Verbandmittel10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Heilmittel (z. B. Krankengymnastik)10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl)10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Krankenhausaufenthalt (stationär)10 € je Tag, max. 28 Tage im Kalenderjahr
Reha-/Vorsorgeleistung (stationär)10 € je Tag, max. 28 Tage je Maßnahme
Häusliche Krankenpflege10 % der Kosten + 10 € je Verordnung, max. 28 Tage pro Kalenderjahr
Haushaltshilfe / Soziotherapie10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Kalendertag
Fahrkosten (z. B. zum Krankenhaus)10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je einfacher Fahrt
Ernährungsberatung10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Beratungseinheit

Hinweis: Für bestimmte preisgünstige Arzneimittel entfällt die Zuzahlung.
Mehr dazu: Liste zuzahlungsfreier Arzneimittel

Zuzahlungsbefreiung – wenn die Belastung zu hoch wird

Niemand soll durch Zuzahlungen überfordert werden. Deshalb können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Wann ist eine Befreiung möglich?

Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei:

  • 2 % der Bruttojahreseinkünfte Ihres Haushalts
  • 1 % bei chronisch Kranken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind

Wichtig: Bei der Berechnung zählen auch die Einkünfte von Ehepartnern oder Kindern im gemeinsamen Haushalt. Zusätzlich berücksichtigen wir gesetzliche Freibeträge.

Sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, sind Sie für den Rest des Jahres befreit – keine weiteren Zuzahlungen nötig!

Chronisch krank – was gilt?

Damit Ihre chronische Erkrankung anerkannt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Erkrankung besteht seit mindestens 12 Monaten und wird regelmäßig ärztlich behandelt (Dauerbehandlung).
  • Zudem muss mindestens eines dieser Kriterienerfüllt sein:
    • Pflegegrad 3, 4 oder 5
    • Grad der Behinderung (GdB) oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60
    • Dauerhaft notwendige medizinische Versorgung zur Vermeidung von schwerwiegenden Folgen

Die Voraussetzung kann in der Regel durch ein ärztliches Attest oder bei bestehender Pflegeeinstufung auch automatisch bestätigt werden.

Was müssen Sie tun?

  • Zuzahlungen immer quittieren lassen (Originalbelege oder Apotheken-Sammelbelege)
  • Nicht anrechenbar sind: private Zuzahlungen über Festbetrag, nicht verordnungsfähige Medikamente, nicht genehmigte Fahrkosten
  • Antrag stellen, wenn Ihre Belastungsgrenze erreicht ist
    Einreichen: Antrag, Einkommensnachweise, Zuzahlungsbelege

Nutzen Sie auch unseren Zuzahlungsrechner, um Ihre persönliche Grenze ganz einfach zu ermitteln.

Berechnung Beispiel EUR
Einnahmen zum Lebensunterhalt (pro Jahr)
Freibetrag für Ehe- oder Lebenspartner (6.363 EUR)
Freibetrag für Kinder (je 9.312 EUR)
Verbleibende Gesamteinnahmen
Belastungsgrenze (bei 1 %)
Zuzahlungen insgesamt
Belastungsausgleich (bei 1%)
Belastungsgrenze (bei 2 %)
Zuzahlungen insgesamt
Belastungsausgleich (bei 2%)