Zuzahlungen
Für bestimmte Leistungen sieht der Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung vor – die sogenannte Zuzahlung. Sie betrifft alle Versicherten ab 18 Jahren. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, geben wir Ihnen hier einen schnellen und transparenten Überblick.

Wofür fallen Zuzahlungen an – und in welcher Höhe?
Leistungen | Zuzahlung |
---|---|
Arznei- und Verbandmittel | 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
Heilmittel (z. B. Krankengymnastik) | 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung |
Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
Krankenhausaufenthalt (stationär) | 10 € je Tag, max. 28 Tage im Kalenderjahr |
Reha-/Vorsorgeleistung (stationär) | 10 € je Tag, max. 28 Tage je Maßnahme |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung, max. 28 Tage pro Kalenderjahr |
Haushaltshilfe / Soziotherapie | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Kalendertag |
Fahrkosten (z. B. zum Krankenhaus) | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je einfacher Fahrt |
Ernährungsberatung | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Beratungseinheit |
Hinweis: Für bestimmte preisgünstige Arzneimittel entfällt die Zuzahlung.
Mehr dazu: Liste zuzahlungsfreier Arzneimittel
Zuzahlungsbefreiung – wenn die Belastung zu hoch wird
Niemand soll durch Zuzahlungen überfordert werden. Deshalb können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Wann ist eine Befreiung möglich?
Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei:
- 2 % der Bruttojahreseinkünfte Ihres Haushalts
- 1 % bei chronisch Kranken, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
Wichtig: Bei der Berechnung zählen auch die Einkünfte von Ehepartnern oder Kindern im gemeinsamen Haushalt. Zusätzlich berücksichtigen wir gesetzliche Freibeträge.
Sobald Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, sind Sie für den Rest des Jahres befreit – keine weiteren Zuzahlungen nötig!
Chronisch krank – was gilt?
Damit Ihre chronische Erkrankung anerkannt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Erkrankung besteht seit mindestens 12 Monaten und wird regelmäßig ärztlich behandelt (Dauerbehandlung).
- Zudem muss mindestens eines dieser Kriterienerfüllt sein:
- Pflegegrad 3, 4 oder 5
- Grad der Behinderung (GdB) oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60
- Dauerhaft notwendige medizinische Versorgung zur Vermeidung von schwerwiegenden Folgen
Die Voraussetzung kann in der Regel durch ein ärztliches Attest oder bei bestehender Pflegeeinstufung auch automatisch bestätigt werden.
Was müssen Sie tun?
- Zuzahlungen immer quittieren lassen (Originalbelege oder Apotheken-Sammelbelege)
- Nicht anrechenbar sind: private Zuzahlungen über Festbetrag, nicht verordnungsfähige Medikamente, nicht genehmigte Fahrkosten
- Antrag stellen, wenn Ihre Belastungsgrenze erreicht ist
➜ Einreichen: Antrag, Einkommensnachweise, Zuzahlungsbelege
Nutzen Sie auch unseren Zuzahlungsrechner, um Ihre persönliche Grenze ganz einfach zu ermitteln.