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Arznei- und Verbandmittel

Bei einer ärztlichen Verordnung stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite: Die ZF BKK übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel – schnell, klar und ohne Umwege.

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Ihre Vorteile

  • Ärztlich verordnet und verschreibungspflichtig: Wir übernehmen die Kosten für alle verordneten, verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die Teil der gesetzlichen Versorgung sind.
  • Festbetragsregelung: Gibt es einen Festbetrag, übernehmen wir die Kosten bis zu dieser Grenze, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Alles darüber hinaus zahlen Sie selbst.
  • Ohne Festbetrag: Bei Arzneimitteln ohne festgelegten Betrag übernehmen wir die vollen Kosten – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
  • Zuzahlungsfrei: Viele Medikamente sind inzwischen komplett zuzahlungsfrei. Fragen Sie in der Arztpraxis oder Apotheke gezielt nach alternativen Präparaten.

 

Eine stets aktuelle Übersicht der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel finden Sie direkt beim GKV-Spitzenverband:

Jetzt Arzneimittel ohne Zuzahlung finden

E-Rezept – das digitale Rezept

Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. Ob in der Arztpraxis oder in der Apotheke: Alles läuft jetzt digital – sicher, bequem und direkt über Ihre Gesundheitskarte oder die E-Rezept App der Gematik.

Befreiung von Zuzahlungen

Damit Sie durch Zuzahlungen nicht zu stark belastet werden, gibt es die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Sobald Ihre Belastungsgrenze erreicht ist, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen – für sich selbst und Ihre mitversicherten Angehörigen. 

Alle Informationen rund um die Befreiung finden Sie unter Zuzahlungen.

Gut zu wissen

Ja! Wir erstatten bis zu 100 € pro Jahr für alternative Arzneimittel wie pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Präparate.