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Arznei- und Verbandmittel

Bei einer ärztlichen Verordnung stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite: Die ZF BKK übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel – schnell, klar und ohne Umwege.

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Ihre Vorteile

  • Ärztlich verordnet und verschreibungspflichtig: Wir übernehmen die Kosten für alle verordneten, verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die Teil der gesetzlichen Versorgung sind.
  • Festbetragsregelung: Gibt es einen Festbetrag, übernehmen wir die Kosten bis zu dieser Grenze. Alles darüber hinaus zahlen Sie selbst.
  • Ohne Festbetrag: Bei Arzneimitteln ohne festgelegten Betrag übernehmen wir die vollen Kosten – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
  • Zuzahlungsfrei: Viele Medikamente sind inzwischen komplett zuzahlungsfrei. Fragen Sie in der Arztpraxis oder Apotheke gezielt nach alternativen Präparaten.

 

Eine stets aktuelle Übersicht der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel finden Sie direkt beim GKV-Spitzenverband:

Jetzt Arzneimittel ohne Zuzahlung finden

E-Rezept – das digitale Rezept

Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. Ob in der Arztpraxis oder in der Apotheke: Alles läuft jetzt digital – sicher, bequem und direkt über Ihre Gesundheitskarte oder die E-Rezept App der Gematik.

Befreiung von Zuzahlungen

  • Kostenerstattung für bis zu 10 Sitzungen pro Jahr bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder Kniegelenksarthrose (Gonarthrose)
  • Erweiterte Behandlungsmöglichkeiten: In begründeten Fällen sind bis zu 15 Sitzungen innerhalb von 12 Wochen möglich
  • Direkte Abrechnung: Legen Sie in der Arztpraxis einfach Ihre Versichertenkarte vor. Sie müssen nicht in Vorleistung zu gehen.

Gut zu wissen

Ja! Wir erstatten bis zu 100 € pro Jahr für alternative Arzneimittel wie pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Präparate.