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Unsere Beitragssätze und Bemessungsgrenzen

Als Krankenkasse ist es unser Anspruch, Ihnen nicht nur hochwertige TOPLeistungen zu bieten, sondern auch klare Informationen zu allen Fragen rund um Beiträge und Versicherung. Hier finden Sie alle Beitragssätze und Grenzen in der Sozialversicherung – verständlich erklärt und übersichtlich aufbereitet.

Fröhliche Eltern halten kleines Kind an den Händen in den Bergen.
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Beitragssätze zur Krankenversicherung 2025

Im Jahr 2025 beträgt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung 18,00 %. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % und dem kassenindividuellen Beitragssatz von 3,40 % zusammen. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.

 Prozentsatz
Allgemeiner Beitragssatz14,60 %
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch)14,00 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag3,40 %
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
Pflegeversicherung erhöht4,20 %
Rentenversicherung18,60 %
Arbeitslosenversicherung2,60 %

Bemessungsgrenze 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze des Einkommens, bis zu dem die Sozialversicherungsträger Beiträge erheben. Der Wert wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

Kranken- und Pflegeversicherung

Beitrag jährlich: 5.512,50 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Beitrag jährlich: 96.600,00 Euro
Beitrag monatlich: 8.050,00 Euro

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige

Beitrag monatlich: 1.248,33 Euro

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte

Beitrag monatlich: 374,50 Euro

Beiträge für Arbeitnehmer

2025 liegt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung bei 18,00 % – bestehend aus dem allgemeinen Satz von 14,60 % und dem Zusatzbeitrag von 3,40 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte.

Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt. Maximal werden 5.512,50 € monatlich zur Berechnung herangezogen – auch wenn Ihr Einkommen darüber liegt.

Für alle Sozialversicherungen gilt: Nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fallen Beiträge an. Verdienen Sie mehr, bleibt der Beitrag gleich – der Anteil wird dann von der festgelegten Grenze berechnet.

Höchstbeitrag 2025

Krankengeldanspruch gesetzlich ausgeschlossen:

 Betrag
Krankenversicherung959,18 Euro
Pflegeversicherung allgemein:198,45 Euro
Pflegeversicherung erhöht:231,53 Euro

Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag:

 Betrag
Krankenversicherung992,26 Euro
Pflegeversicherung allgemein:198,45 Euro
Pflegeversicherung erhöht:231,53 Euro

Beiträge für Studierende

Sind Sie über Eltern oder Partner familienversichert, zahlen Sie keine Beiträge.

Ist das nicht möglich, greift meist die Pflichtversicherung für Studierende – mit dem günstigen KVdS-Tarif, der sich am BAföG-Bedarf orientiert (2025: 855,00 € monatlich als Berechnungsgrundlage).

Antrag für die KVdS  SEPA-Lastschriftmandat

Beiträge für Studierende ab 2025

Krankenversicherung: 13,62 %

Monatlicher Beitrag: 116,45 €

StudierendeMonatlicher Beitrag 
Pflegeversicherung
bis 23 Jahre ohne Kind30,78 Euro
ab 23 Jahre ohne Kind35,91 Euro
mit mindestens 1 Kind30,78 Euro
mit 2 Kindern unter 25 Jahre28,54 Euro
mit 3 Kindern unter 25 Jahre26,51 Euro
mit 4 Kindern unter 25 Jahre24,37 Euro

Beiträge für Selbstständige

Ihr Beitrag wird auf Basis Ihres monatlichen Gesamteinkommens und der aktuellen Beitragssätze berechnet. Dabei gilt: 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.512,50 € monatlich – Einkommen oberhalb dieses Betrags bleibt beitragsfrei. Gleichzeitig gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.248,33 € im Monat. Liegt Ihr Einkommen darunter, wird dennoch dieser Mindestwert zur Berechnung herangezogen.

Antrag auf freiwillige Versicherung

Selbstständige ohne Krankengeldanspruch 2025

Mindestbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 Euro
 Prozent
Beitragssatz17,40 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag217,21 Euro

 

Höchstbeitrag Krankenversicherung

 Betrag
Bemessung aus5.512,50 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein17,40 %
 Betrage
Monatlicher Beitrag959,18 Euro

Mindestbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag44,94 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag52,43 Euro

Höchstbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag198,45 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag231,53 Euro

 

Selbstständige mit Krankengeldanspruch 2025

Mindestbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein18,00 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag224,70 Euro

Höchstbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein18,00 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag992,26 Euro

Mindestbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag44,94 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*

Höchstbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag198,45 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag231,53 Euro

Beiträge für weitere Personenkreise

Sie sind nicht familienversichert, studieren nicht mehr und gehören keiner Pflichtversicherungsgruppe an? Dann können Sie sich freiwillig bei uns versichern – zum Beispiel nach dem Ende einer Familienversicherung oder als Hausfrau oder -mann ohne eigenen Anspruch.

Für die Beitragsberechnung zählt Ihr gesamtes Einkommen, das Sie zum Lebensunterhalt nutzen oder nutzen könnten – dazu gehören etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Unterhaltszahlungen. Auch das Einkommen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners wird berücksichtigt.
2025 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 1.248,33 €, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512,50 € im Monat.

Antrag auf freiwillige Versicherung

Freiwillige Versicherung sonstiger Personen 2025

Mindestbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein17,40 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag217,21 Euro

Höchsterbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein17,40 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag959,18 Euro

Mindestbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag44,94 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag52,43 Euro

Höchsterbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag198,45 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag221,53 Euro

Versicherung & Beiträge für Anwartschafts-Versicherungen

Bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt von über drei Monaten können freiwillig versicherte Mitglieder ihre Krankenversicherung in eine Anwartschaft umstellen – mit reduzierten Beiträgen. Während der Anwartschaft besteht kein Leistungsanspruch, aber sie sichert Ihnen die Möglichkeit, nach der Rückkehr problemlos wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten.

Eine Anwartschaft ist jedoch nicht möglich, wenn Sie pflichtversichert sind oder während Ihres Auslandsaufenthalts familienversicherte Angehörige in Deutschland bleiben.

Anwartschaftsversicherung 2025

Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus374,50 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein18,00 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag65,16 Euro

Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus374,50 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag13,48 Euro
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag15,73 Euro

Sie benötigen eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Beiträge für das Finanzamt?

Sie erhalten diese unaufgefordert im Februar des Folgejahres per Post. Sie können diese aber auch mit unserem Kontaktformular erneut anfordern.

Jetzt Bescheinigung anfordern

Informationen zu den Beiträgen

*Beitragszuschlag für Kinderlose 0,60 % ab dem 23. Lebensjahr. Dieser ist vom Mitglied alleine zu tragen. Vom zweiten bis zum fünften Kind, das noch nicht 25 Jahre alt ist, wird pro Kind ein Abschlag von 0,25 % in der Pflegeversicherung berechnet.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen (1,800 %), außer im Bundesland Sachsen. Hier besteht die Sonderregelung, dass der Arbeitgeber nur 1,300 % zahlen muss.

Für Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und nebenberuflichem Arbeitseinkommen gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 18,00 % (inklusive kassenindividueller Beitragssatz in Höhe von 3,40 %).

Beihilfeberechtigte Mitglieder bezahlen in der Pflegeversicherung den halben Beitragssatz (1,800 %) und ggf. zusätzlich den Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder (0,60 %).

Besondere Personengruppen, Selbständige sowie Künstler und Publizisten können sich für den Wahltarif Krankengeld entscheiden. Informationen über die Bemessungsgrundlage und die Mindestbindungsfrist senden wir Ihnen gern zu.