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Unsere Beitragssätze und Bemessungsgrenzen

Als Krankenkasse ist es unser Anspruch, Ihnen nicht nur hochwertige TOPLeistungen zu bieten, sondern auch klare Informationen zu allen Fragen rund um Beiträge und Versicherung. Hier finden Sie alle Beitragssätze und Grenzen in der Sozialversicherung – verständlich erklärt und übersichtlich aufbereitet.

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Beitragssätze zur Krankenversicherung 2025

Im Jahr 2025 beträgt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung 18,00 %. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % und dem kassenindividuellen Beitragssatz von 3,40 % zusammen. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.

 Prozentsatz
Allgemeiner Beitragssatz14,60 %
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch)14,00 %
Kassenindividueller Zusatzbeitrag3,40 %
Pflegeversicherung allgemein3,60 %
Pflegeversicherung erhöht4,20 %
Rentenversicherung18,60 %
Arbeitslosenversicherung2,60 %

Bemessungsgrenze 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze des Einkommens, bis zu dem die Sozialversicherungsträger Beiträge erheben. Der Wert wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

Kranken- und Pflegeversicherung

Betrag jährlich: 66.150,00 €
Betrag monatlich: 5.512,50 €

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Betrag jährlich: 96.600,00 €
Betrag monatlich: 8.050,00 €

Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige und freiwillig Versicherte

Betrag monatlich: 1.248,33 €
Berechnung der Beiträge mindestens aus diesem Wert
(gesetzlich festgelegt)

Mindestbeitrag für Selbstständigeund freiwillig Versicherte

Beitrag monatlich: 217,21 € ohne Krankengeldanspruch
224,70 € mit Krankengeldanspruch
zzgl. Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Beiträge für Arbeitnehmer

2025 liegt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung bei 18,00 % – bestehend aus dem allgemeinen Satz von 14,60 % und dem Zusatzbeitrag von 3,40 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte.

Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt. Maximal werden 5.512,50 € monatlich zur Berechnung herangezogen – auch wenn Ihr Einkommen darüber liegt.

Für alle Sozialversicherungen gilt: Nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fallen Beiträge an. Verdienen Sie mehr, bleibt der Beitrag gleich – der Anteil wird dann von der festgelegten Grenze berechnet.

Höchstbeitrag 2025

Krankengeldanspruch gesetzlich ausgeschlossen:

 Betrag
Krankenversicherung959,18 €
Pflegeversicherung allgemein:198,45 €
Pflegeversicherung erhöht:231,53 €

Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag:

 Betrag
Krankenversicherung992,26 €
Pflegeversicherung allgemein:198,45 €
Pflegeversicherung erhöht:231,53 €

Beiträge für Studierende

Sind Sie über Eltern oder Partner familienversichert, zahlen Sie keine Beiträge.

Ist das nicht möglich, greift meist die Pflichtversicherung für Studierende – mit dem günstigen KVdS-Tarif, der sich am BAföG-Bedarf orientiert (2025: 855,00 € monatlich als Berechnungsgrundlage).

Antrag für die KVdS  SEPA-Lastschriftmandat

Beiträge für Studierende ab 2025

Krankenversicherung: 13,62 %

Monatlicher Beitrag: 116,45 €

StudierendeMonatlicher Beitrag 
Pflegeversicherung
bis 23 Jahre ohne Kind30,78 €
ab 23 Jahre ohne Kind35,91 €
mit mindestens 1 Kind30,78 €
mit 2 Kindern unter 25 Jahre28,54 €
mit 3 Kindern unter 25 Jahre26,51 €
mit 4 Kindern unter 25 Jahre24,37 €

Beiträge für Selbstständige

Ihr Beitrag wird auf Basis Ihres monatlichen Gesamteinkommens und der aktuellen Beitragssätze berechnet. Dabei gilt: 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.512,50 € monatlich – Einkommen oberhalb dieses Betrags bleibt beitragsfrei. Gleichzeitig gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.248,33 € im Monat. Liegt Ihr Einkommen darunter, wird dennoch dieser Mindestwert zur Berechnung herangezogen.

Antrag auf freiwillige Versicherung

Selbstständige ohne Krankengeldanspruch 2025

Mindestbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 €
 Prozent
Krankenversicherung ermäßigt17,40 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag217,21 €

 

Höchstbeitrag Krankenversicherung

 Betrag
Bemessung aus5.512,50 €
 Prozent
Krankenversicherung ermäßigt17,40 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag959,18 €

Mindestbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 €
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag44,94 €
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag52,43 €

Höchstbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 €
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag198,45 €
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag231,53 €

 

Selbstständige mit Krankengeldanspruch 2025

Mindestbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 €
 Prozent
Krankenversicherung allgemein18,00 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag224,70 €

Höchstbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 €
 Prozent
Krankenversicherung allgemein18,00 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag992,26 €

Mindestbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 €
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag44,94 €
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*

Höchstbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 €
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag198,45 €
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag231,53 €

Beiträge für weitere Personenkreise

Sie sind nicht familienversichert, studieren nicht mehr und gehören keiner Pflichtversicherungsgruppe an? Dann können Sie sich freiwillig bei uns versichern – zum Beispiel nach dem Ende einer Familienversicherung oder als Hausfrau oder -mann ohne eigenen Anspruch.

Für die Beitragsberechnung zählt Ihr gesamtes Einkommen, das Sie zum Lebensunterhalt nutzen oder nutzen könnten – dazu gehören etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Unterhaltszahlungen. Auch das Einkommen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners wird berücksichtigt.
2025 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 1.248,33 €, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512,50 € im Monat.

Antrag auf freiwillige Versicherung

Freiwillige Versicherung sonstiger Personen 2025

Mindestbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 €
 Prozent
Krankenversicherung ermäßigt17,40 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag217,21 €

Höchstbeitrag Krankenversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 €
 Prozent
Krankenversicherung ermäßigt17,40 %
 Beitrag
Monatlicher Beitrag959,18 €

Mindestbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus1.248,33 €
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag44,94 €
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag52,43 €

Höchstbeitrag Pflegeversicherung

 Beitrag
Bemessung aus5.512,50 €
 Prozent
Pflegeversicherung allgemein3,60 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag198,45 €
 Prozent
Pflegeversicherung erhöht4,20 %*
 Beitrag
Monatlicher Beitrag221,53 €

Sie benötigen eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Beiträge für das Finanzamt?

Sie erhalten diese unaufgefordert im Februar des Folgejahres per Post. Sie können diese aber auch mit unserem Kontaktformular erneut anfordern.

Jetzt Bescheinigung anfordern

Informationen zu den Beiträgen

*Beitragszuschlag für Kinderlose 0,60 % ab dem 23. Lebensjahr. Dieser ist vom Mitglied alleine zu tragen. Vom zweiten bis zum fünften Kind, das noch nicht 25 Jahre alt ist, wird pro Kind ein Abschlag von 0,25 % in der Pflegeversicherung berechnet.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen (1,800 %), außer im Bundesland Sachsen. Hier besteht die Sonderregelung, dass der Arbeitgeber nur 1,300 % zahlen muss.

Für Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und nebenberuflichem Arbeitseinkommen gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 18,00 % (inklusive kassenindividueller Beitragssatz in Höhe von 3,40 %).

Beihilfeberechtigte Mitglieder bezahlen in der Pflegeversicherung den halben Beitragssatz (1,800 %) und ggf. zusätzlich den Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder (0,60 %).

Besondere Personengruppen, Selbständige sowie Künstler und Publizisten können sich für den Wahltarif Krankengeld entscheiden. Informationen über die Bemessungsgrundlage und die Mindestbindungsfrist senden wir Ihnen gern zu.