Unsere Beitragssätze und Bemessungsgrenzen
Als Krankenkasse ist es unser Anspruch, Ihnen nicht nur hochwertige TOPLeistungen zu bieten, sondern auch klare Informationen zu allen Fragen rund um Beiträge und Versicherung. Hier finden Sie alle Beitragssätze und Grenzen in der Sozialversicherung – verständlich erklärt und übersichtlich aufbereitet.

Beitragssätze zur Krankenversicherung 2025
Im Jahr 2025 beträgt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung 18,00 %. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % und dem kassenindividuellen Beitragssatz von 3,40 % zusammen. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.
Prozentsatz | |
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz | 14,60 % |
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) | 14,00 % |
Kassenindividueller Zusatzbeitrag | 3,40 % |
Pflegeversicherung allgemein | 3,60 % |
Pflegeversicherung erhöht | 4,20 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,60 % |
Bemessungsgrenze 2025
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze des Einkommens, bis zu dem die Sozialversicherungsträger Beiträge erheben. Der Wert wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.
Kranken- und Pflegeversicherung
Beitrag jährlich: 5.512,50 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Beitrag jährlich: 96.600,00 Euro
Beitrag monatlich: 8.050,00 Euro
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige
Beitrag monatlich: 1.248,33 Euro
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte
Beitrag monatlich: 374,50 Euro
Beiträge für Arbeitnehmer
2025 liegt unser Beitragssatz zur Krankenversicherung bei 18,00 % – bestehend aus dem allgemeinen Satz von 14,60 % und dem Zusatzbeitrag von 3,40 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte.
Ihr Beitrag richtet sich nach Ihrem Bruttogehalt. Maximal werden 5.512,50 € monatlich zur Berechnung herangezogen – auch wenn Ihr Einkommen darüber liegt.
Für alle Sozialversicherungen gilt: Nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fallen Beiträge an. Verdienen Sie mehr, bleibt der Beitrag gleich – der Anteil wird dann von der festgelegten Grenze berechnet.
Höchstbeitrag 2025
Krankengeldanspruch gesetzlich ausgeschlossen:
Betrag | |
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Krankenversicherung | 959,18 Euro |
Pflegeversicherung allgemein: | 198,45 Euro |
Pflegeversicherung erhöht: | 231,53 Euro |
Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag:
Betrag | |
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Krankenversicherung | 992,26 Euro |
Pflegeversicherung allgemein: | 198,45 Euro |
Pflegeversicherung erhöht: | 231,53 Euro |
Beiträge für Studierende
Sind Sie über Eltern oder Partner familienversichert, zahlen Sie keine Beiträge.
Ist das nicht möglich, greift meist die Pflichtversicherung für Studierende – mit dem günstigen KVdS-Tarif, der sich am BAföG-Bedarf orientiert (2025: 855,00 € monatlich als Berechnungsgrundlage).
Beiträge für Studierende ab 2025
Krankenversicherung: 13,62 %
Monatlicher Beitrag: 116,45 €
Studierende | Monatlicher Beitrag Pflegeversicherung |
---|---|
bis 23 Jahre ohne Kind | 30,78 Euro |
ab 23 Jahre ohne Kind | 35,91 Euro |
mit mindestens 1 Kind | 30,78 Euro |
mit 2 Kindern unter 25 Jahre | 28,54 Euro |
mit 3 Kindern unter 25 Jahre | 26,51 Euro |
mit 4 Kindern unter 25 Jahre | 24,37 Euro |
Beiträge für Selbstständige
Ihr Beitrag wird auf Basis Ihres monatlichen Gesamteinkommens und der aktuellen Beitragssätze berechnet. Dabei gilt: 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.512,50 € monatlich – Einkommen oberhalb dieses Betrags bleibt beitragsfrei. Gleichzeitig gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.248,33 € im Monat. Liegt Ihr Einkommen darunter, wird dennoch dieser Mindestwert zur Berechnung herangezogen.
Selbstständige ohne Krankengeldanspruch 2025
Mindestbeitrag Krankenversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 1.248,33 Euro |
Prozent | |
Beitragssatz | 17,40 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 217,21 Euro |
Höchstbeitrag Krankenversicherung
Betrag | |
Bemessung aus | 5.512,50 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 17,40 % |
Betrage | |
Monatlicher Beitrag | 959,18 Euro |
Mindestbeitrag Pflegeversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 1.248,33 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 3,60 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 44,94 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung erhöht | 4,20 %* |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 52,43 Euro |
Höchstbeitrag Pflegeversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 5.512,50 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 3,60 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 198,45 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung erhöht | 4,20 %* |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 231,53 Euro |
Selbstständige mit Krankengeldanspruch 2025
Mindestbeitrag Krankenversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 1.248,33 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 18,00 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 224,70 Euro |
Höchstbeitrag Krankenversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 5.512,50 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 18,00 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 992,26 Euro |
Mindestbeitrag Pflegeversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 1.248,33 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 3,60 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 44,94 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung erhöht | 4,20 %* |
Höchstbeitrag Pflegeversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 5.512,50 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 3,60 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 198,45 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung erhöht | 4,20 %* |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 231,53 Euro |
Beiträge für weitere Personenkreise
Sie sind nicht familienversichert, studieren nicht mehr und gehören keiner Pflichtversicherungsgruppe an? Dann können Sie sich freiwillig bei uns versichern – zum Beispiel nach dem Ende einer Familienversicherung oder als Hausfrau oder -mann ohne eigenen Anspruch.
Für die Beitragsberechnung zählt Ihr gesamtes Einkommen, das Sie zum Lebensunterhalt nutzen oder nutzen könnten – dazu gehören etwa Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Unterhaltszahlungen. Auch das Einkommen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners wird berücksichtigt.
2025 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 1.248,33 €, die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512,50 € im Monat.
Freiwillige Versicherung sonstiger Personen 2025
Mindestbeitrag Krankenversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 1.248,33 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 17,40 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 217,21 Euro |
Höchsterbeitrag Krankenversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 5.512,50 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 17,40 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 959,18 Euro |
Mindestbeitrag Pflegeversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 1.248,33 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 3,60 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 44,94 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung erhöht | 4,20 %* |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 52,43 Euro |
Höchsterbeitrag Pflegeversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 5.512,50 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 3,60 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 198,45 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung erhöht | 4,20 %* |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 221,53 Euro |
Versicherung & Beiträge für Anwartschafts-Versicherungen
Bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt von über drei Monaten können freiwillig versicherte Mitglieder ihre Krankenversicherung in eine Anwartschaft umstellen – mit reduzierten Beiträgen. Während der Anwartschaft besteht kein Leistungsanspruch, aber sie sichert Ihnen die Möglichkeit, nach der Rückkehr problemlos wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten.
Eine Anwartschaft ist jedoch nicht möglich, wenn Sie pflichtversichert sind oder während Ihres Auslandsaufenthalts familienversicherte Angehörige in Deutschland bleiben.
Anwartschaftsversicherung 2025
Krankenversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 374,50 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 18,00 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 65,16 Euro |
Pflegeversicherung
Beitrag | |
Bemessung aus | 374,50 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung allgemein | 3,60 % |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 13,48 Euro |
Prozent | |
Pflegeversicherung erhöht | 4,20 %* |
Beitrag | |
Monatlicher Beitrag | 15,73 Euro |
Sie benötigen eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Beiträge für das Finanzamt?
Sie erhalten diese unaufgefordert im Februar des Folgejahres per Post. Sie können diese aber auch mit unserem Kontaktformular erneut anfordern.
Informationen zu den Beiträgen
*Beitragszuschlag für Kinderlose 0,60 % ab dem 23. Lebensjahr. Dieser ist vom Mitglied alleine zu tragen. Vom zweiten bis zum fünften Kind, das noch nicht 25 Jahre alt ist, wird pro Kind ein Abschlag von 0,25 % in der Pflegeversicherung berechnet.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen (1,800 %), außer im Bundesland Sachsen. Hier besteht die Sonderregelung, dass der Arbeitgeber nur 1,300 % zahlen muss.
Für Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und nebenberuflichem Arbeitseinkommen gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 18,00 % (inklusive kassenindividueller Beitragssatz in Höhe von 3,40 %).
Beihilfeberechtigte Mitglieder bezahlen in der Pflegeversicherung den halben Beitragssatz (1,800 %) und ggf. zusätzlich den Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder (0,60 %).
Besondere Personengruppen, Selbständige sowie Künstler und Publizisten können sich für den Wahltarif Krankengeld entscheiden. Informationen über die Bemessungsgrundlage und die Mindestbindungsfrist senden wir Ihnen gern zu.