Widerspruch auf elektronischem Weg
Gemäß § 36a SGB I ist ein elektronischer Widerspruch gegen die ZF BKK und die Pflegekasse der ZF BKK grundsätzlich möglich, wenn ein sicherer Übermittlungsweg genutzt wird, z.B. über:
- Qualifizierte elektronische Signatur (qeS)
- Besonderes Behördenpostfach (beBPO)
- Anwaltspostfach (beA)
- Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
- Online-Geschäftsstelle oder ZF BKK Service App
Ihre Online-Geschäftsstelle
Ob Anträge stellen, persönliche Daten ändern oder Bescheinigungen anfordern: Alles geht einfach, sicher und digital.
Sie nutzen bereits die Online-Geschäftsstelle?
Sie sind noch nicht registriert?
Hinweis bei Neuregistrierung
Wenn Sie sich neu für die Online-Geschäftsstelle registrieren, wird die Zeit bis zur Aktivierung Ihres Zugangs nicht auf die Widerspruchsfrist angerechnet.
Sie können Ihren Widerspruch bequem online einreichen, sobald Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben.