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Widerspruch auf elektronischem Weg

Gemäß § 36a SGB I ist ein elektronischer Widerspruch gegen die ZF BKK und die Pflegekasse der ZF BKK grundsätzlich möglich, wenn ein sicherer Übermittlungsweg genutzt wird, z.B. über:

  • Qualifizierte elektronische Signatur (qeS)
  • Besonderes Behördenpostfach (beBPO)
  • Anwaltspostfach (beA)
  • Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
  • Online-Geschäftsstelle oder ZF BKK Service App

 

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Ob Anträge stellen, persönliche Daten ändern oder Bescheinigungen anfordern: Alles geht einfach, sicher und digital.

 

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Hinweis bei Neuregistrierung

Wenn Sie sich neu für die Online-Geschäftsstelle registrieren, wird die Zeit bis zur Aktivierung Ihres Zugangs nicht auf die Widerspruchsfrist angerechnet.
Sie können Ihren Widerspruch bequem online einreichen, sobald Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben.