Kinder-Krankengeld
Wenn Kinder krank sind, brauchen sie die volle Fürsorge ihrer Eltern. Beruf und Pflege lassen sich dann oft schwer vereinbaren. Wir unterstützen Sie in dieser Zeit mit dem Kinder-Krankengeld – damit die Genesung Ihres Kindes an erster Stelle stehen kann.

Ihre Vorteile
- Finanzielle Absicherung, wenn Sie Ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen
- Schnelle und unkomplizierte Antragstellung über die Online-Geschäftsstelle oder Service App
- Unterstützung während der gesamten Dauer der Anspruchstage
Voraussetzungen für Kinder-Krankengeld
- Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und unter 12 Jahren alt
- Sie selbst haben Anspruch auf Krankengeld (z. B. als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer)
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung übernehmen
- Der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt (z.B. aufgrund tarifvertraglicher Regelung)
In der Berufsausbildung besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall wird kein Kinder-Krankengeld gezahlt.
So stellen Sie den Antrag
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Bescheinigung für das Kinder-Krankengeld aus.
Auf der Rückseite dieser Bescheinigung finden Sie den Antrag. Bitte senden Sie diesen ausgefüllt an uns und eine Kopie an Ihren Arbeitgeber.
Alternativ können Sie den Antrag schnell und einfach über unsere Online-Geschäftsstelle oder die ZF BKK Service App stellen.
Wir setzen uns anschließend mit Ihrem Arbeitgeber zur Klärung der Details zur Berechnung in Verbindung.
Dauer & Höhe der Zahlung
Reguläre Anspruchsdauer
- 10 Arbeitstage pro Kind und Elternteil
- Bis 25 Arbeitstage im Jahr ab 3 Kindern
- Alleinerziehende: 20 Arbeitstage pro Kind, ab 3 Kindern bis 50 Arbeitstage jährlich
Erhöhte Anspruchstage in 2024 und 2025:
- 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil
- Bis 35 Arbeitstage im Jahr ab 3 Kindern
- Alleinerziehende: 30 Arbeitstage pro Kind, bis 70 Arbeitstage ab 3 Kindern jährlich
Zahlungshöhe
- 90 % des ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
- 100 % des Nettoverdienstes, wenn in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erfolgten
- Höchstbetrag 2025: 128,63 € pro Kalendertag (richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze)
Gut zu wissen
Ein Anspruch auf Kinder-Krankengeld besteht auch, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden. Der Anspruch ist an Voraussetzungen geknüpft. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich.
Ja, für die Dauer des Bezugs von Kinder-Krankengeld haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit.