Stationäre Krankenhausbehandlung
Wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht, bringt manchmal nur ein Klinikaufenthalt die gewünschte Besserung. In solchen Fällen übernehmen wir die Kosten für Ihre stationäre Krankenhausbehandlung.

So funktioniert’s
Ihr Arzt stellt Ihnen eine Krankenhauseinweisung aus. Im Krankenhaus legen Sie diese zusammen mit Ihrer Versichertenkarte vor – und schon sind Sie auf der sicheren Spur: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Klinik und uns.
Freie Krankenhauswahl
Welche Klinik für Ihre Behandlung geeignet ist, bespricht Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen. Dabei gilt: Sie haben grundsätzlich freie Krankenhauswahl. Wir übernehmen die Kosten für alle gesetzlich zugelassenen Krankenhäuser – ganz gleich, ob in Ihrer Nähe oder weiter entfernt, wenn medizinisch notwendig.
Gut zu wissen
Der BKK-Klinik-Finder hilft bei der Suche nach passenden Kliniken nach Region, Fachrichtung und Behandlungsschwerpunkt.
Die Übernahme von Kosten für Privatkliniken ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wird Rooming-in für Kinder bezahlt?
Bei Kindern bis zum vollendeten 9. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten für eine Begleitperson. Bei älteren Kindern erfolgt eine individuelle Prüfung.
Welche Zuzahlungen fallen an?
Es gilt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.