Skip to the content

Zahnersatz

Trotz sorgfältiger Pflege kann es passieren: Ein Zahn ist so stark geschädigt, dass er ersetzt werden muss. Gut zu wissen: Mit der ZF BKK sind Sie auch dann auf der sicheren Seite. Wir beteiligen uns an den Kosten – fair, transparent und individuell angepasst an Ihre Situation.

Seniorin, Patientin sitzt auf Zahnarztstuhl mit offenem Mund Arzt mit zahnärztlichem Instrumenten
Big Arrow Pink

Unsere Leistung für Sie

Für eine medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz zahlen wir einen gesetzlich festgelegten Festzuschuss. Wie hoch dieser Zuschuss ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie regelmäßig Sie an der Zahnvorsorge teilgenommen haben.

So können Sie Ihren Zuschuss erhöhen:

  • +10 %, wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn mindestens einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt waren (Kinder und Jugendliche: je Kalenderhalbjahr)
  • +5 % zusätzlich, wenn Sie diesen Nachweis über 10 Jahre erbringen können

Wichtig: Lassen Sie sich die Vorsorge regelmäßig im Bonusheft dokumentieren – das zahlt sich aus!

Sonderregelung für das Jahr 2020

Wegen der Corona-Pandemie konnte 2020 nicht jeder den Zahnarzt aufsuchen. Wir handeln im Sinne unserer Versicherten: Eine einmalige Lücke im Jahr 2020 gilt als erfüllt. So bleibt Ihr Bonusanspruch bestehen.

So beantragen Sie Ihren Festzuschuss

Ihr Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan

Sie senden ihn zusammen mit Ihrem Bonusheft an uns

Wir berechnen Ihren persönlichen Festzuschuss

Auch bei alternativen Behandlungsformen (z. B. höherwertiger Zahnersatz) bleibt unser Zuschuss in gleicher Höhe bestehen. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen Sie selbst – oder können sie ggf. über eine Zahnzusatzversicherung absichern.

Zahnersatz bei geringem Einkommen

Wenn Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, ist auch ein erhöhter Zuschuss bis zur vollständigen Kostenübernahme möglich. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an – wir beraten Sie individuell und diskret.