GesundPlus
Mit GesundPlus fördern wir Ihre Gesundheit gezielt dort, wo Sie selbst aktiv werden: Wir erstatten Ihnen jährlich bis zu 100 € für ausgewählte selbstbezahlte Gesundheitsleistungen – von Zahnbehandlungen bis hin zu alternativen Heilmethoden.

Zahnbehandlungen
- Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
- Fissurenversiegelung (für Versicherte unter 18 Jahren)
- Erweiterte kieferorthopädische Leistungen (z. B. Glattflächenversiegelung, Retainer) (für Versicherte unter 18 Jahren)
Hilfsmittel
- Antiallergie-Zwischenbezüge
- Sportbrillen oder sportartspezifische Kontaktlinsen (je nach medizinischer Voraussetzung – weitere Details)
- Hilfsmittel zur Lichttherapie zur Behandlung von saisonalen Depressionen
Sportmedizinische Leistungen
Untersuchungen und Beratung durch zugelassene Vertragsarztpraxen nach ärztlicher Bescheinigung
Vorsorgeuntersuchungen
- Hautkrebsscreening inkl. Auflichtmikroskopie (jährlich)
- Glaukom-Vorsorge bei vorliegenden Risikofaktoren
- Optische Kohärenztomographie (OCT) bei medizinischer Notwendigkeit
- Brusttastuntersuchung durch qualifizierte blinde und sehbehinderte Tastuntersucherinnen (MTU) bei ärztlich bestätigtem Risiko (Details finden Sie unter Gut zu wissen)
- Ultraschalluntersuchung der Brust bei vorliegenden Risikofaktoren
- Neu ab 2026: Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter und / oder der Eierstöcke bei vorliegenden Risikofaktoren
- Neu ab 2026: Test auf das Prostata-spezifische Antigen (PSA-Test) (ab 45 Jahren)
- Gesundheitsuntersuchung vor dem 35. Lebensjahr
- Knochendichtemessung bei Osteoporoseverdacht (ab 55 Jahren, Details finden Sie unter Gut zu wissen)
- Darmkrebs-Früherkennung (30–70 Jahre, bei familiärem kolorektalen Karzinom Risiko – Details finden Sie unter Gut zu wissen)
- Antikörpertest (Titer-Bestimmung)
Alternative Heilmethoden
- Shiatsu-Massagen
- Weitere Massagen wie Fußreflexzonenmassagen, Akupunkturmassagen, Massagen des ganzen Körpers
jeweils durchgeführt von zugelassenen ärztlichen oder physiotherapeutischen Fachkräften
So funktioniert die Erstattung
Zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen der ärztlichen, zahnärztlichen Leistungserbringer und ggf. ärztliche oder zahnärztliche Verordnungen bzw. Bescheinigungen zur medizinischen Notwendigkeit vorzulegen.
Nutzen Sie für die Beantragung der Leistungen einfach unsere Online-Geschäftsstelle, die ZF BKK Service App oder reichen Sie Ihre Unterlagen per Post bei uns ein. Wir prüfen diese und erstatten Ihnen bis zu 100 € pro Kalenderjahr.
Gut zu wissen
- Die Erstattung ist möglich, wenn bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen oder wenn die Verschlimmerung einer bestehenden Erkrankung vermieden werden kann.
- Bitte wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung zunächst an uns.
Für Versicherte unter 18 Jahren: Die Verordnung muss von einem Augenarzt oder einer Augenärztin erfolgen. Die Brille oder Kontaktlinsen müssen bei einem Optiker oder über einen zugelassenen Versandhandel bezogen werden.
Für Versicherte ab 18 Jahren: Voraussetzung ist eine schwerwiegende Sehbeeinträchtigung oder eine entsprechende Verordnung bei starker Fehlsichtigkeit (mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie, mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus).
Eine familiäre oder medizinische Vorbelastung muss durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden. Die Brusttastuntersuchung selbst muss zudem durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder durch einen entsprechend berechtigten Leistungserbringer veranlasst werden.
- Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Knochendichtemessung einmal jährlich möglich – bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung. Eine Wiederholung ist frühestens nach zwei Jahren möglich.
Entweder eine Koloskopie alle 10 Jahre oder ein immunologischer Stuhltest alle 2 Jahre.
- Der Anspruch besteht für Versicherte ab dem 45. Lebensjahr nach Vorlage einer ärztlichen Rechnung für den
- PSA-Test
- Die ärztliche Beratung vor dem Test
- Die medizinische Bewertung des Testergebnisses.
- Die Notwendigkeit der individuellen Beratung vor dem Test und die risikoadaptierte Durchführung und Wiederholung des PSA-Tests gemäß den Empfehlungen der S3-Leitlinie Prostatakarzinom sind auf geeignete Weise, z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch Vermerke auf der ärztlichen Rechnung, nachzuweisen.
Wir können die Kosten für eine Lichttherapie erstatten, wenn:
- die Lichttherapie medizinisch notwendig zur Behandlung einer saisonal abhängigen Depression (Winterdepression) ist,
- ein Privatrezept einer Fachärztin oder eines Facharztes für Psychotherapie oder Nervenheilkunde mit dem Hinweis „saisonal abhängige Depression“ vorliegt,
- ein CE-zertifiziertes Gerät mit einer Lichtstärke von 2.500 bis unter 10.000 Lux verwendet wird und
- eine rezidivierende depressive Störung mit saisonalem Muster (ICD-10-GM F33.0 oder F33.1) fachärztlich in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Wintern diagnostiziert wurde.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch dazu.