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Ärztliche Behandlung

Ob Vorsorge, Diagnose oder Behandlung – eine Ärztin oder ein Arzt ist die beste Anlaufstelle für gesundheitliche Fragen. Dank freier Arztwahl bei allen zugelassenen Kassenärzten entscheiden Sie selbst, wo Sie sich behandeln lassen. Hier erfahren Sie alles zur ärztlichen Behandlung, Terminvergabe und Kostenabrechnung.

Ärztin am Laptop
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Arztfinder und Terminvereinbarung

Unser kostenloser Arztfinder unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden Kassenärztin bzw. Kassenarzt oder Zahnärztin bzw. Zahnarzt in Ihrer Nähe.

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung hilft Ihnen zudem, schnellstmöglich Facharzttermine zu bekommen.

Die Termin-Servicestelle vermittelt:

  • Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte (inkl. Früherkennungsuntersuchungen)
  • Psychotherapeutische Akutbehandlung (Überweisung erforderlich)

Ohne Überweisung können Sie Termine vereinbaren bei:

  • Haus-, Kinder-, Jugend-, Augen- und Frauenärzten
  • Psychotherapeuten für ein Erstgespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde

zur Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Hilfe außerhalb regulärer Sprechzeiten

Für medizinische Unterstützung in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen steht Ihnen der ärztliche Bereitschaftsdienst zur Verfügung. In bundesweit über 600 Bereitschaftspraxen erhalten Sie schnelle Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Rufen Sie die kostenfreie Nummer 116117 an oder nutzen Sie die App „116117“, die Ihnen die nächstgelegenen Bereitschaftspraxen mit Öffnungszeiten und Wegbeschreibung anzeigt.

Google Play Store: 116117.app - Apps on Google Play 

Apple App Store: ‎116117.app 

Ärztliche Zweitmeinung

Bei bestimmten Eingriffen können Sie eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. So erhalten Sie mehr Klarheit und können gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die beste Entscheidung treffen. Lassen Sie sich aufklären und alle wichtigen Unterlagen wie Röntgenbilder, Laborwerte, Patientenakte und den Befundbericht dafür aushändigen.

Bei folgenden Eingriffen können Sie sich eine Zweitmeinung einholen:

  • Mandeloperationen (Tonsillektomie/Tonsillotomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
  • Einsatz einer Knie-Endoprothese
  • Eingriffe an der Wirbelsäule
  • Amputation bei diabetischem Fuß
  • Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung und Ablation am Herz
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
  • Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie)

Ärzte mit einer Genehmigung als Zweitmeinungsgeber finden Sie auf der Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Kostenabrechnung

Die Abrechnung Ihrer ärztlichen Behandlung erfolgt direkt und bequem über Ihre Versichertenkarte. Ausnahmen sind unsere TOPLeistungen und individuelle Gesundheitsleistungen, die Ihnen privat in Rechnung gestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gern persönlich vor Ihrer Behandlung.

Gut zu wissen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Zusatzleistungen, die Sie selbst bezahlen müssen. Nicht jede dieser Leistungen ist sinnvoll. Wir empfehlen, sich vorab gründlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Nutzen, Risiken und Kosten aufklären zu lassen. So können Sie besser entscheiden, welche Zusatzleistung tatsächlich sinnvoll ist.

Fundierte und unabhängige Informationen zu individuellen Gesundheitsleistungen bietet Ihnen der „IGeL-Monitor“.