Alternative Arzneimittel
Immer mehr Menschen setzen auf sanfte Medizin. Ob Homöopathie, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde – Arzneimittel auf pflanzlicher oder homöopathischer Basis bieten eine Alternative zu klassischen Medikamenten und unterstützen den Heilungsprozess auf schonende Weise.

Ihre Vorteile
- Bis zu 100 € Kostenerstattung pro Jahr für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel
- Gültig für die ganze Familie: Auch für mitversicherte Angehörige erstattungsfähig
Ihr Weg zur Erstattung
Ärztliche Verordnung einholen
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen eine Verordnung für das alternative Arzneimittel aus. Heilpraktiker-Verordnungen können nicht akzeptiert werden.
Arzneimittel kaufen
Sie bezahlen das Arzneimittel in der Apotheke zunächst selbst. Die Medikamente müssen apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sein.
Erstattung beantragen
Reichen Sie die spezifizierte Apothekenrechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein. Sie können dafür auch die Online-Geschäftsstelle oder die ZF BKK Service App nutzen.
Gut zu Wissen
Homöopathie ohne Umwege – So profitieren Sie von noch mehr Leistung
Damit Sie Ihre Gesundheit auf Kurs halten, haben wir einen Homöopathie-Vertrag mit qualifizierten Kassenärzten und Apotheken abgeschlossen. Das bedeutet für Sie: Einfach Ihre Versichertenkarte vorlegen und direkt von den Leistungen profitieren – ohne komplizierte Abrechnungen! Fragen Sie uns nach teilnehmenden Ärzten, Apotheken und Leistungen für Homöopathie oder suchen Sie online auf der Website der MGL Managementgesellschaft für Gesundheitsleistungen mbH nach zugelassenen Ärzten.