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Fahrkosten

Bei Krankheit oder Verletzung ist es manchmal nicht möglich, eigenständig zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gelangen. Wir unterstützen Sie in solchen Situationen und übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrkosten.

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Unsere Leistungen

  • Übernahme der Fahrkosten bei stationärer Krankenhausbehandlung
  • Kostenerstattung in Ausnahmefällen auch für ambulante Behandlungen
  • Übernahme von Fahr- und Reisekosten im Zusammenhang mit medizinischer Rehabilitation (ambulant und stationär), wenn wir Kostenträger der Maßnahme sind

Bitte kontaktieren Sie uns idealerweise vor Fahrtantritt, damit wir gemeinsam klären, ob und welche Fahrkosten erstattet werden.

Zuzahlungen

Werden die Fahrkosten übernommen, müssen Sie eine Zuzahlung leisten. Die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung beträgt jeweils 10 % der Fahrkosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Dies gilt für:

  • Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung
  • Ambulante Behandlungen (wenn dadurch ein stationärer Aufenthalt vermieden oder verkürzt wird)
  • Fahrten mit Kranken- oder Rettungswagen (je einfache Fahrt)