Kieferorthopädie
Gerade Zähne sind nicht nur schön, sondern auch wichtig für die allgemeine Gesundheit. Die ZF BKK unterstützt Kinder und Jugendliche mit umfassenden Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung – zuverlässig, transparent und familienfreundlich.

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Wann übernehmen wir die Kosten?
- Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag begonnen werden
- Eine medizinische Notwendigkeit muss vorliegen (bestimmte Indikationsgruppen)
- Vor Beginn erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan, den wir vorab genehmigen
Gut zu wissen
- Wir übernehmen 80 % der Kosten direkt mit dem Kieferorthopäden
- Die verbleibenden 20 % zahlen Sie zunächst selbst – je Quartalsabrechnung
- Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstatten wir die restlichen 20 % zurück
Zwei Kinder in Behandlung? Wir erhöhen den Zuschuss
Lassen Sie gleichzeitig zwei Kinder kieferorthopädisch behandeln, übernehmen wir für das zweite Kind von Beginn an 90 % der Kosten. Die restlichen 10 % bekommen Sie ebenfalls nach Abschluss der Behandlung zurück.
Zusätzliche Leistungen mit GesundPlus
Mit GesundPlus erstatten wir bis zu 100 € pro Jahr für selbstbezahlte Gesundheitsleistungen – auch für den Bereich Zahn- und Kieferorthopädie:
- Zahnbehandlungen
- Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
- Fissurenversiegelung bei Versicherten unter 18 Jahren
- Erweiterte kieferorthopädische Leistungen, z. B. Versiegelung von Glattflächen oder
Alle Informationen zu GesundPlus und zur Erstattung darüber finden Sie hier.