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Kieferorthopädie

Gerade Zähne sind nicht nur schön, sondern auch wichtig für die allgemeine Gesundheit. Die ZF BKK unterstützt Kinder und Jugendliche mit umfassenden Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung – zuverlässig, transparent und familienfreundlich.

Junge mit Zahnspange
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Wann übernehmen wir die Kosten?

  • Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag begonnen werden
  • Eine medizinische Notwendigkeit muss vorliegen (bestimmte Indikationsgruppen)
  • Vor Beginn erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan, den wir vorab genehmigen

Gut zu wissen

  • Wir übernehmen 80 % der Kosten direkt mit dem Kieferorthopäden
  • Die verbleibenden 20 % zahlen Sie zunächst selbst – je Quartalsabrechnung
  • Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstatten wir die restlichen 20 % zurück

Zwei Kinder in Behandlung? Wir erhöhen den Zuschuss

Lassen Sie gleichzeitig zwei Kinder kieferorthopädisch behandeln, übernehmen wir für das zweite Kind von Beginn an 90 % der Kosten. Die restlichen 10 % bekommen Sie ebenfalls nach Abschluss der Behandlung zurück.

Zusätzliche Leistungen mit GesundPlus

Mit GesundPlus erstatten wir bis zu 100 € pro Jahr für selbstbezahlte Gesundheitsleistungen – auch für den Bereich Zahn- und Kieferorthopädie:

  • Zahnbehandlungen
  • Anästhesie (Vollnarkose) bei Weisheitszahnentfernung
  • Fissurenversiegelung bei Versicherten unter 18 Jahren
  • Erweiterte kieferorthopädische Leistungen, z. B. Versiegelung von Glattflächen oder

Alle Informationen zu GesundPlus und zur Erstattung darüber finden Sie hier.