Wahltarif Prämienzahlung
Belohnen Sie sich für Ihre Gesundheit! Mit unserem Wahltarif „Prämienzahlung“ erhalten Sie eine attraktive Geldprämie, wenn Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen (ab 18 Jahren) innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen außer Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.

Ihre Vorteile
- Bis zu 350 € jährliche Prämie (abhängig von Ihrem Bruttoeinkommen und der Dauer Ihrer Mitgliedschaft)
- Kein finanzielles Risiko: medizinisch notwendige Leistungen sind weiterhin abgesichert
- Nur ein Jahr Bindung an den Tarif
- Kombination mit dem Gesundheitsbonus möglich
So einfach funktioniert's
Über die Service App, die Online-Geschäftsstelle oder per Teilnahmeerklärung für den Wahltarif anmelden.
Ein Kalenderjahr lang keine Leistungen außer Vorsorgeuntersuchungen beanspruchen.
Bis zu 350 € zurückerhalten.
Gut zu wissen
- Schutzimpfungen und Präventionsmaßnahmen
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppen- / Individual- und Zahnprophylaxe)
- Medizinische Vorsorgeleistungen (Ausnahme: ambulante Badekuren)
- Gesundheits- und Kinder-Untersuchungen
- Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach Mutterschaftsrichtlinien
- Leistungsinanspruchnahme für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren
Alle Behandlungen oder Verordnungen, die über die oben genannten Vorsorgeleistungen hinausgehen. Privat gezahlte Leistungen, die nicht zur Erstattung eingereicht werden, haben keine Auswirkungen auf die Prämie.
Nein, bei medizinisch notwendigen Behandlungen übernehmen wir die Kosten über Ihre Versichertenkarte. Es entfällt jedoch die Prämienzahlung für das gesamte Kalenderjahr. Die Versichertenkarte kann weiterhin von Ihnen genutzt werden.
Monatliches beitragspflichtiges Bruttoeinkommen | Jährliche Prämie |
---|---|
300,00 € – 500,00 € | 40 € |
500,01 € – 1.000,00 € | 75 € |
1.000,01 € – 2.000,00 € | 150 € |
2.000,01 € – 3.000,00 € | 250 € |
ab 3.000,01 € | 350 € |
- Mitglieder, die mindestens drei Monate bei uns versichert sind
- Beiträge dürfen nicht vollständig von Dritten getragen werden (z. B. bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld)
- Der Wahltarif kann zum 01. eines Monats gewählt werden, auch rückwirkend ab 01.01.
- Die Bindungsfrist beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, sofern nicht ein Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Ja, bei Hilfebedürftigkeit (SGB II/XII), Änderungen des Zusatzbeitrags oder Beendigung der Mitgliedschaft.
Nach Prüfung aller Voraussetzungen erfolgt die Überweisung der Prämie automatisch im September des Folgejahres
Ja, wir sind verpflichtet, die Beitragserstattung dem Finanzamt zu melden.
Wir beraten Sie gern ausführlich zu diesem Wahltarif und helfen Ihnen bei der Einschreibung – sprechen Sie uns einfach an!