Haushaltshilfe
Ob plötzlich krank, in der Reha oder nach einer Entbindung – wenn der Alltag nicht wie gewohnt weiterlaufen kann, springen wir ein. Mit einer Haushaltshilfe sorgen wir dafür, dass zu Hause alles weiterläuft – besonders, wenn Kinder betroffen sind.

Ihre Vorteile
- Zuverlässige Unterstützung im Krankheitsfall, bei Reha oder während der Schwangerschaft
- Betreuung Ihrer Kinder unter 12 Jahren (bei Behinderung ohne Altersgrenze) wird sichergestellt
- Kostenübernahme für Haushaltshilfen – zum Beispiel durch Sozialstationen
- Individuelle Beratung zu Leistungen und Antragstellung
Wann wir helfen
Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn
- Sie ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren betreuen und dies vorübergehend nicht möglich ist, oder
- Sie den Haushalt wegen einer Erkrankung, Operation oder Schwangerschaft nicht weiterführen können
Konkret unterstützen wir Sie bei:
- stationären Krankenhausaufenthalten
- medizinischer Reha oder Vorsorge
- schwerer Krankheit
- einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung
- Schwangerschaftsbeschwerden und Geburt (auch ohne Kind im Haushalt)
Hinweis: Der Anspruch besteht nur, wenn niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.
Gut zu wissen
Bitte reichen Sie vor Beginn der Haushaltshilfe folgende Unterlagen ein:
den ausgefüllten Antrag
eine ärztliche Bescheinigung
Ja, der Gesetzgeber sieht für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe eine gesetzliche Zuzahlung vor. Diese beträgt:
10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Kalendertag.
Noch Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da. Wir beraten Sie ausführlich und klären gemeinsam, welche Leistungen für Sie infrage kommen. So finden wir die beste Lösung für Ihren Alltag.