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Haushaltshilfe

Ob plötzlich krank, in der Reha oder nach einer Entbindung – wenn der Alltag nicht wie gewohnt weiterlaufen kann, springen wir ein. Mit einer Haushaltshilfe sorgen wir dafür, dass zu Hause alles weiterläuft – besonders, wenn Kinder betroffen sind.

Junger Vater in Natur halten kleine Tochter in den Armen
Big Arrow Pink

Ihre Vorteile

  • Zuverlässige Unterstützung im Krankheitsfall, bei Reha oder während der Schwangerschaft
  • Betreuung Ihrer Kinder unter 12 Jahren (bei Behinderung ohne Altersgrenze) wird sichergestellt
  • Kostenübernahme für Haushaltshilfen – zum Beispiel durch Sozialstationen
  • Individuelle Beratung zu Leistungen und Antragstellung

Wann wir helfen

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn

  • Sie ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren betreuen und dies vorübergehend nicht möglich ist, oder
  • Sie den Haushalt wegen einer Erkrankung, Operation oder Schwangerschaft nicht weiterführen können

Konkret unterstützen wir Sie bei:

  • stationären Krankenhausaufenthalten
  • medizinischer Reha oder Vorsorge
  • schwerer Krankheit
  • einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung
  • Schwangerschaftsbeschwerden und Geburt (auch ohne Kind im Haushalt)

Hinweis: Der Anspruch besteht nur, wenn niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Gut zu wissen

Bitte reichen Sie vor Beginn der Haushaltshilfe folgende Unterlagen ein:

  • den ausgefüllten Antrag

  • eine ärztliche Bescheinigung 

Ja, der Gesetzgeber sieht für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe eine gesetzliche Zuzahlung vor. Diese beträgt:

  • 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Kalendertag.

Noch Fragen?

Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da. Wir beraten Sie ausführlich und klären gemeinsam, welche Leistungen für Sie infrage kommen. So finden wir die beste Lösung für Ihren Alltag. 

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